D
KONSERVIERUNG UND ÜBERSICHTUNGEN
ACHTUNG! Vor dem Beitritt zur Regulierung, technischen Bedienung und Konservierung soll man die Einrichtung von
der Elektronetz durch die Herausziehung des Steckers aus der Netzdose abschalten. Nach der Beendung der Arbeit soll
man technischen Stand durch äußere Besichtigungen und die Beurteilung von: Gestell und Handgriff, Elektroleitung mit
Stecker und Abbiegungsstück, Tätigkeit des Elektroschalters, Durchgängigkeit von Lüftungsschlitzen, Funken von Bürsten,
Arbeitslautstärke von Lager und Getriebe, Anfahren und Arbeitsgleichmäßigkeit überprüfen. In der Garantiezeit kann der
Benutzer keine Elektrowerkzeuge demontieren oder keine Bauteile sowie Bestandteile austauschen, weil dies eine Verlierung
der Garantierechte verursacht. Alle beobachtete bei der Übersicht oder in der Arbeitszeit Unrichtigkeiten bestimmen das Signal
zur Durchführung der Reparatur im Service. Nach der Beendung der Arbeit soll man Gehäuse, Lüftungsschlitze, Schalter,
Zusatzhandgriff und Bedeckungen z.B. mit dem Druckluftstrahl (vom Druck nicht größer als von 0,3 MPa), Pinsel oder
trockenen Lappen ohne Benutzung von Chemiemittel und Reinigungsfl üssigkeiten reinigen. Die Werkzeuge und Handgriffe
soll man mit dem sauberen, trockenen Lappen reinigen.
GARANTIEBEDINGUNGEN
In der Garantiezeit hat der Erwerber das Recht zu kostenlosen Reparaturen folgt von Produktionsfehler oder Anwendung nicht
eigentlichen Materialien. Die Garantie ist nur dann erkannt, wem das Produkt zum Verkaufspunkt im kompletten Stand, nicht
demontiert, mitsamt dem Verkaufszeugnis und der richtig ausgefüllten Garantiekarte geliefert ist. Die Garantie verliert seine
Gültigkeit, wenn: Werkzeug erweist Beschädigungen infolge der naturellen Benutzung oder folgt von der nicht eigentlichen
Handhabung mit der Einrichtung (z.B. Überlastung, Ausübung allzu großer Drücke – insbesondere Risse und Brüche von
Plastikteilen und andere mechanische Beschädigungen und Fehler entstanden infolge dieser Beschädigungen), es stellt sich
Probe selbstherrlicher Reparaturen fest, Werkzeug unterlag es Verarbeitungen in der Garantiezeit oder Reparaturen durch
die nicht berechtigte Personen, Werkzeug wurde in der Industrie oder im Handwerk (Werkzeug hergestellt es für Bastler und
es ist zur Erwerbarbeit nicht bestimmt) ausgenutzt. Mit der Garantie sind solche Elemente des Werkzeugs nicht umfasst, die
der Beschädigung infolge der naturellen Benutzung oder Überlastung (z.B. Kohlebürsten, Werkzeugshandgriffe, Überlast- und
Thermosicherungen, Glühlampen, Akkumulatoren, Sägescheiben, Bohrwerkzeuge und Meißel, usw.) unterliegen können.
B
E
D
I
E
N
U
N
G
S
A
N
L
E
I
T
U
N
G
I
12