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Der Arbeitsdruck der Anlage soll bei Verwendung als Druckbegrenzungsventil minde-
stens 5% unter dem Schließdruck des Ventils liegen. Dadurch wird erreicht, dass die
Armatur nach dem Abblasen wieder einwandfrei schließt.
Bei kleinen Undichtheiten kann man die Ventile durch Anlüften mittels Anlüfthebel bei
der Ausführung 615/616 (dient nicht der Ventileinstellung), bzw. durch Überdruck bei
den anderen Baureihen ansprechen lassen. Kann dadurch die Undichtheit nicht besei-
tigt werden muss das Ventil überholt werden.
Die Ventile des Typs 418 (Abb.1) und 610 (Abb.2) haben eine Austauschkartusche,
welche im drucklosen Zustand der Anlage gewechselt werden kann. Für den Typ 418
kann diese auch bereits werkseitig voreingestellt und verplombt als Ersatzteil geliefert
werden.
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Jedes Ventil wurde vor Verlassen des Werks geprüft. Für unsere Produkte leisten wir in
der Weise Garantie, dass wir die Teile gegen Rückgabe kostenlos instand setzen, die
nachweislich infolge Werkstoff- oder Fabrikationsfehlern vorzeitig unbrauchbar werden
sollten. Leistung von Schadenersatz oder dergleichen anderer Verpflichtungen über-
nehmen wir nicht. Bei Beschädigung der Werksplomben (bei Druckbegrenzungsventilen),
unsachgemäßer Behandlung bzw. Installation, Verschmutzung oder normalem Verschleiß
erlischt die Werksgarantie.
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Werkseitig eingestellte Ventile werden mit dem Einstelldruck unauslöschlich auf dem
Typenschild (Typ 418) oder auf dem Ventil angehängten Messingschildchen gekenn-
zeichnet. Bei uneingestellten Ventilen ist darauf der Einstellbereich der eingebauten
Feder angegeben.
Betriebsweise / Wartung
Abb. 1
Gewährleistung
Kennzeichnung
Abb. 2