ausgeschalteten Zustand spannungsführend
sind, dürfen die Akkupacks nicht gemeinsam
mit metallischen Gegenständen (wie z.B.
Büroklammern, Alufolie, etc.) gelagert werden.
Versuchen Sie niemals, die Akkupacks zu öffnen!
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Bei unsachgemäßem Umgang mit Lithium-Ionen-
Akkus besteht Explosionsgefahr!
Beschädigte Akkupacks dürfen nicht mehr
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verwendet werden und sind umgehend zu
entsorgen.
Wenn Sie einen Schaden an den Ladekabeln oder
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anderen Teilen des Produkts feststellen, darf das
Produkt nicht weiter benutzt werden.
Nehmen Sie keine Veränderungen am Produkt vor
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und zweckentfremden Sie es nicht.
Lassen Sie Reparaturen an Akkupacks nur vom
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Hersteller durchführen.
Schäden am Ladegerät oder den Ladekabeln
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können nicht behoben werden.
Entsorgen Sie das Ladegerät ordnungsgemäß an
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