Entsorgung Des Verpackungsmaterials; Garantie - CASTELLINI C7 Instrucciones De Operación

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1.3. Entsorgung des Verpackungsmaterials

Alle für die Verpackung verwendeten Mate-rialien sind umweltfreundlich und 100%-ig zu recyclen:
● Pappe,
● Polyäthylensack
● Polyäthylenfolie mit Luftpolstern
● Styropor
Die Wiederverwertung und das Recycling der für die Verpackung verwendeten Materialien trägt zur Einspa-
rung von Rohstoffen und zur Verminderung des Umfangs an Abfall-produkten bei.
Die Verpackung ist einer Müllhalde zu übergeben, die zur Rückgewinnung der wiederverwertbaren Materi-
alien befugt is.
1.4. Entsorgung des Stuhl
Die Entsorgung des Stuhl ist mit keinerlei Risiko verbunden.
Für ein korrektes, umweltschützendes Verhalten ist der nicht mehr in Gebrauch befindliche Stuhl einer ent-
sprechenden, zur Rückgewinnung der wiederverwertbaren Materialien befugten Müllhalde zu übergeben.

1.5. Garantie

CEFLA s.c. gewährleistet durch das vorliegende Schriftstück die korrekte Herstellung des Produktes, die
Anwendung von Materialien erster Güte, die Durchführung aller notwendigen Abnahmeprüfungen sowie die
Übereinstimmung des Produktes selbst mit den geltenden Vorschriften.
CEFLA s.c. gewährleistet, dass die durch diese Garantie abgedeckten Produkte beim Verkauf keine Herstel-
lungs- und Materialmängel aufweisen.
GARANTIEBEDINGUNGEN
1) GARANTIEDAUER: Die Garantiezeit des Produkts beläuft sich auf 12 (zwölf) Monate ab dem Aufstel-
lungsdatum beim Benutzer. Wenn die Vorrichtung mit einem von CEFLA s.c. hergestellten zahnärztlichen
Behandlungs-komplex kombiniert wird, so muss für die gesamte Garantiedauer auf die für die zahnärzt-
liche Behandlungseinheit vorgesehenen Bedingungen Bezug genommen werden.
2) AUSSCHLUSS: Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen:
a) Störungen, die auf ausgefallene Normalwartung, bedingt durch Nachlässigkeit des Benutzers oder
durch unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler des Produktes verursacht worden sind
b) Regelmäßige Kontrollen und Wartung;
c) Instandsetzungen oder Austausch von verschleißanfälligen Teilen, bruchanfälligen Teilen oder Teilen
mit unvorhersehbarer Lebensdauer, außer wenn deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Lieferung
nachgewiesen werden kann
d) Für technisches Personal anfallende Lohnkosten, Reisespesen und Fahrkosten;
e) Betriebsstörungen oder Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch oder auf eine falsche An-
wendung zurückzuführen sind;
f) Betriebsstörungen oder Schäden, die auf außerplanmäßige chemische oder elektrische Reaktionen
zurückzuführen sind.
g) Betriebsstörungen oder Schäden, die durch die Anwendung von nicht ausdrücklich in der Gebrauchs-
und Wartungsanleitung genannten Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln, sterilisierenden Substanzen
oder Prozessen, bewirkt worden sind.
h) natürliche Farbtonänderung von Kunststoffteilen;
3) BESCHRÄNKUNGEN: Die Garantie berechtigt zu einem kostenlosen Austausch oder zu einer kosten-
losen Instandsetzung der fehlerhaften Teile. In keinem Fall besteht ein Recht auf kompletten Ersatz des
gesamten Geräts. Für angebrachte oder integrierte Bestandteile, die ein Erzeugnis der CEFLA s.c. oder
Dritter darstellen und die über eine eigene Garantiebescheinigung verfügen, gelten die Bedingungen,
Beschränkungen und Ausschlüsse, die auf besagten Bescheinigungen angeführt werden.
Die Ausführung von einer oder mehrere Instandsetzungen innerhalb der Garantiezeit ist mit keinerlei
Änderung des Garantie-Verfalldatums verbunden. Der Abnehmer kann keine Entschädigung für den
Stillstand der Einrichtungen fordern.
C7 / C8 / C9
- GEBRAUCHSANWEISUNGEN
DE
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