6.1 Filter reinigen
Überprüfen Sie den Filter im Anschlussstück
(Bild 7) regelmäßig, mindestens monatlich, und
reinigen Sie ihn bei Bedarf.
Nur Renfert Filter verwenden!
Zum Filterwechsel (Bild 7):
• Gummiring nach hinten abrollen.
• Filtergehäuse aufschrauben (mit beilie-
gendem Schraubenschlüssel am Filterge-
häuse gegenhalten).
• Hülse mit Inbusschlüssel (SW 5 mm) heraus-
drehen.
• Sieb und Filterflies entnehmen.
• Neues Filterflies und Sieb einsetzen, auf
richtige Reihenfolge achten (Bild 7).
• Hülse einschrauben und handfest anziehen.
• Filtergehäuse zuschrauben.
• Gummiring wieder aufziehen.
Das Filtergehäuse (Bild 7) darf nicht
aus dem Anschlussschlauch entfernt
werden. Er enthält einen Filter und
schützt Ihren Renfert-Ausbettmeissel
vor Verschmutzung.
6.2 Meißel nachschleifen
Stumpfe Meißel können nachgeschliffen
werden. Das Nachschleifen darf ausschließlich
mit dafür geeignetem Werkzeug vorgenommen
werden.
Für Schäden, die durch unsachge-
mäß geschliffene Meißel entstehen,
wird keine Haftung übernommen.
7. Ersatzteile
Verschleiß- bzw. Ersatzteile finden Sie in der
Ersatzteilliste im Internet unter
www.renfert.com/p918.
Aus der Garantieleistung ausgeschlossene
Teile (Verschleißteile, Verbrauchsteile) sind in
der Ersatzteilliste gekennzeichnet.
Seriennummer, Herstelldatum und Geräte-
Version befinden sich auf dem Geräte-
Typenschild.
DE
8. Garantie
Bei sachgemäßer Anwendung gewährt Renfert
auf alle Teile des Renfert-Ausbettmeissels eine
Garantie von 3 Jahren. Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Garantie ist das Vorhan-
densein der Original-Verkaufsrechnung des
Fachhandels.
Ausgeschlossen aus der Garantieleistung sind
Teile, die einer natürlichen Abnutzung ausge-
setzt sind (Verschleißteile), sowie Verbrauchs-
teile. Diese Teile sind in der Ersatzteilliste
gekennzeichnet.
Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer
Verwendung, bei Missachtung der Bedienungs-,
Reinigungs-, Wartungs- und Anschlussvor-
schriften, bei Eigenreparatur oder Reparatur
durch nicht autorisiertes Personal, bei Verwen-
dung von Ersatzteilen anderer Hersteller und
bei ungewöhnlichen oder nach den Verwen-
dungsvorschriften nicht zulässigen Einflüssen.
Garantieleistungen bewirken keine Verlänge-
rung der Garantie.
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