Ce-Konformitätserklärung; Hinweise.für.den.installationstechniker - FAAC 595 I Guía Para El Usuario

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CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR MASCHINEN
Hersteller:
FAAC S.p.A.
Adresse:
Via Benini, 1
40069 - Zola Predosa
BOLOGNA-ITALIEN
Erklärt hiermit, dass: Der Antrieb Mod. 595 I / S,
• zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 89/392 EWG
und deren Änderungen 91/368/EWG, 93/44/EWG, 93/68/EWG vorgesehen ist;
• den wesentlichen Sicherheitsbestimmungen folgender anderer EWG-Richtlinien entspricht:
73/23 EWG und nachträgliche Änderung 93/68/EWG.
89/336 EWG und nachträgliche Änderung 92/31 EWG sowie 93/68/EWG
und erklärt außerdem, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von der sie ein Bestandteil ist, den Bestimmungen der Richtlinie 89/392/EWG sowie deren
nachträglichen Änderungen umgesetzt von der nationalen Gesetzgebung durch das Dekret des Präsidenten der
Republik Nr. 459 vom 24. Juli 1996 entspricht.
Bologna, den 01. Januar 2006
1) ACHTUNG! Zur persönlichen Sicherheit sollten die Anleitungen
in allen Teilen befolgt werden. Eine fehlerhafte Installation bzw.
Verwendung des Produkts kann zu schweren Verletzungen
führen.
2) Vor Installation des hierin beschriebenen Produktes die Anleitungen
aufmerksam durchlesen und aufbewahren
3) Verpackungsstoffe (Kunststoff, Styropor usw.) stellen eine
Gefahrenquelle für Kinder dar und sind daher außerhalb ihrer
Reichweite zu verwahren.
4) Die Installationsanleitungen für künftigen Bedarf aufbewahren
5) Vorliegendes Produkt ist ausschließlich für den in dieser
Dokumentation angegebenen Zweck entwickelt und gefertigt
worden. Nicht ausdrücklich erwähnte Einsätze können
die Fehlerfreiheit des Produktes beeinträchtigen bzw. eine
Gefahrenquelle darstellen.
6) FAAC lehnt jedwede Haftung bei unsachgemäßem und
bestimmungsfremdem Gebrauch des Antriebs ab.
7) Das Produkt nicht in Ex-Bereichen anwenden: Brennbare Gase oder
Rauchemissionen sind ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko.
8) Die mechanischen Bauelemente haben den Bestimmungen
der Norm UNI8612, CEN pr EN 12604 und CEN pr EN 12605 zu
entsprechen.
Im Hinblick auf das EWG-Ausland müssen zur Gewährleistung
eines angemessenen Sicherheitsstands außer den landeseigenen
Bestimmungen ebenfalls die oben genannten Normen zur
Anwendung kommen.
9) FAAC kann nicht für die Mißachtung des technischen Stands
bei der Herstellung der anzutreibenden Tore haftbar gemacht
werden, desto weniger für die während der Nutzung auftretenden
Strukturverformungen.
10) Bei der Installation müssen die Normen UNI8612, CEN
pr EN 12453 und CEN pr EN 12635 erfüllt werden.
Der Sicherheitsstand der Automation soll C + E betragen.
11) Vor jeglichen Arbeiten an der Anlage unbedingt die
Stromversorgung unterbrechen.
12) Das Versorgungsnetz der Automation ist durch einen allpoligen
Schalter mit Kontaktöffnungsabstand von mindestens 3 mm zu
schützen. Als Alternative kann ein 6A Schutzschalter mit allpoliger
Unterbrechung verwendet werden.
(RICHTLINIE 89/392/EWG, ANHANG II, TEIL B)
A. Bassi
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATIONSTECHNIKER
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Der Geschäftsführer
13) Der elektrischen Anlage einen Fehlerstromschutzschalter mit
0,03A Auslöseschwelle vorschalten.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage
angeschlossen werden. Grün/gelbes Antriebskabel ebenfalls
erden.
15) Das eigensichere Quetschschutz-System der Anlage
mit Drehmomentüberwachung muß stets durch andere
Sicherheitsvorrichtungen ergänzt werden.
16) Mit den Sicherheitsvorrichtungen (z.B. Lichtschranken,
Sicherheitsleisten usw.)werden Gefahrenbereiche vor
mechanischen Bewegungsrisiken wie Quetschungen,
Mitschleifen und Schnittverletzungen geschützt.
17) Zu jeder Anlage gehört außerdem mindestens eine
Leuchtmeldung (z.B. FAAC LAMP , MINILAMP usw.) sowie ein
entsprechendes Warnschild an der Torkonstruktion und die
unter "16" genannten Sicherheitsvorrichtungen.
18) FAAC lehnt jegliche Haftung in punkto Sicherheit und korrekte
Antriebsfunktion ab, falls die Anlage mit Komponenten
ausgerüstet ist, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
19) Zur Wartung ausschließlich FAAC-Originalteile verwenden.
20) Änderungen an Komponenten des Antriebssystems sind
untersagt.
21) Der Installateur sollte die Informationen hinsichtlich des manuellen
Betriebs des Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der
Anlage die „Anweisungen für den Benutzer", die dem Produkt
beigelegt ist, übergeben.
22) Kinder oder Erwachsene sind während des Betriebs vom Produkt
fernzuhalten.
23) Funksteuerungen oder andere Impulsgeber dürfen nicht von
Kindern gehandhabt werden, damit keine unbeabsichtigte
Bedienung des Antriebs erfolgt.
24) Der Anwender darf keine eigenmächtigen Reparaturen oder Eingriffe
vornehmen, sondern sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes
Personal wenden.
25) Alle weiteren, nicht ausdrücklich in dieser Anleitung
vorgesehenen Maßnahmen sind untersagt.
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