Hersteller:
FAAC S.p.A.
Adresse:
Via Calari, 10 - 40069 - Zola Predosa - Bologna – ITALIEN
Erklärt, dass:
Der Antrieb S418
• hergestellt wurde, um in eine Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine zusammengebaut zu werden,
gemäß der Richtlinien 2006/42/EG;
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden EWG-Richtlinien entspricht:
• 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie.
• 2004/108/EG Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit.
und erklärt außerdem, dass die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese Maschine eingebaut wird oder
von der sie ein Bestandteil ist, bestimmt wurde und deren Übereinstimmung mit den Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EWG und
nachträgliche Änderungen.
Bologna, 30. Dezember 2009
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATIONSTECHNIKER
ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten,
sollte die Anleitung aufmerksam befolgt werden. Eine fal-
sche Installation oder ein fehlerhafter Betrieb des Produktes
können zu schwerwiegenden Personenschäden führen.
1. Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die
Anleitungen aufmerksam gelesen werden.
2. Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle
Gefahrenquelle darstellt.
3. Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf
sie nehmen zu können.
4. Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen ange-
gebenen Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch,
der nicht ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des
Produktes beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
5. Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden, die durch unsach-
gemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik
verursacht werden, ab.
6. Das Gerät sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen installiert
werden: das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch
stellt ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar.
7. Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Nor-
men EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
8. Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten
Normen zu beachten.
9. Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fach-
gerechten Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden
Schließvorrichtungen sowie bei Deformationen, die eventuell beim
Betrieb entstehen.
10. Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN
12445 erfolgen.
11. Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage sind die elektrische
Versorgung und die Batterie abzunehmen.
12. Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein omnipolarer Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen.
Darüber hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6A mit
omnipolarer Abschaltung empfohlen.
13. Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit
einer Auslöseschwelle von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
Vor der Installation des Produkts sind die Installationsanweisungen vollständig zu lesen.
Mit dem Symbol
sind wichtige Anmerkungen für die Sicherheit der Personen und den störungsfreien Betrieb der Automation
Mit dem Symbol
CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Hinweise zu den Anleitungen
gekennzeichnet.
wird auf Anmerkungen zu den Eigenschaften oder dem Betrieb des Produkts verwiesen.
Geschäftsführer
A. Marcellan
14. Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht auge-
führt wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage
angeschlossen werden.
15. Die Automation verfügt über eine eingebaute Sicherheitsvorrichtung für
den Quetschschutz, die aus einer Drehmomentkontrolle besteht. Es ist in
jedem Falle erforderlich, deren Eingriffsschwelle gemäß der Vorgaben
der unter Punkt 10 angegebenen Vorschriften zu überprüfen.
16. Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie
zum Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
17. Für jede Anlage wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal
empfohlen sowie eines Hinweisschildes, das über eine entsprechende
Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber hinaus
sind die unter Punkt "16" erwähnten Vorrichtungen einzusetzen.
18. Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
störungsfreien Betriebs der Automatik ab, soweit Komponenten auf der
Anlage eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt urden.
19. Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC
verwendet werden.
20. Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten
keine Veränderungen vorgenommen werden.
21. Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Be-
triebs des Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das
Anleitungsbuch, das dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
22. Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
23. Die Anwendung darf nicht von Kindern, von Personen mit verminderter
körperlicher, geistiger, sensorieller Fähigkeit oder Personen ohne Erfahrun-
gen oder der erforderlichen Ausbildung verwendet werden.
24. Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb
der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches
Aktivieren der Automation zu vermeiden.
25. Der Durchgang oder die Durchfahrt zwischen den Flügeln darf lediglich
bei vollständig geöffnetem Tor erfolgen.
26. Der Benutzer darf direkt keine Versuche für Reparaturen oder Arbeiten
vornehmen und hat sich ausschließlich an qualifiziertes Fachpersonal
FAAC oder an Kundendienstzentren FAAC zu wenden.
27. Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anlei-
tung vorgesehen sind, sind nicht zulässig
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