Transport
9 TRANSPORT
ACHTUNG!
Beschädigungsgefahr
durch unsachgemäßen
Transport
Beim Transport kann der
Holzspalter beschädigt
werden, wenn er nicht
sachgemäß durchgeführt
wird.
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Vor jeder Ortsverände-
rung Netzstecker (02/1)
ziehen und Entlüftungs-
schraube (06/1) festzie-
hen.
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Holzspalter nur am
Transportbügel (01/6)
anheben.
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Holzspalter nicht an der
Zylinderbefestigung, der
Kolbenstange oder an-
deren Komponenten an-
heben.
1. Holzspalter am Transportbügel (01/6) anhe-
ben und ziehend oder schiebend transportie-
ren.
■
Bei LSH 4 darauf achten, dass der Holz-
spalter so weit angehoben wird, dass nur
noch die Räder und nicht mehr der Auf-
lagefuß (02/2) am Elektromotor den Bo-
den berühren.
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10 ENTSORGUNG
■
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
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Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
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Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
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Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
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Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
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Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
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