Garantie
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer
Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des
Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verbraucher unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2–6)
Schäden oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen,
wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 12 Monaten –
bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung innerhalb
von 6 Monaten – nach Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z. B. Glas oder
Kunststoff bzw. Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von
der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektro-chemischen Ein-
wirkungen von Wasser sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, daß mangelhafte Teile nach unserer
Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene (fest-
stehende) Großgeräte verlangt werden. Andere Geräte, für die unter Bezug-
nahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer
nächstgelegenen Kundendienststelle oder Vertragswerkstatt zu übergeben oder
einzusenden. Dabei ist der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn
unsere Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf
unsere Geräte abgestimmt sind.
4. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferung erbringen wir die Garantieleistung
ohne Berechnung von Nebenkosten (Fahrt- und Wegezeitkosten, Fracht- und
Verpackungskosten).
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das
ganze Gerät.
6. Sofern ein Schaden oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird innerhalb von
6 Monaten ab Kauf-/Lieferdatum auf Wunsch des Endabnehmers
entweder
– kostenfrei Ersatz geliefert,
oder
– der Minderwert vergütet,
oder
– das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises, jedoch nicht über den
marktüblichen Preis hinaus, zurückgenommen.
7. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außer-
halb des Gerätes entstandener Schäden, sind – soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
Im Ausland gelten die von unserer jeweils zuständigen Landesvertretung heraus-
gegebenen Garantiebedingungen. Diese können über Ihren Fachhändler, bei dem
Sie das Gerät gekauft haben, oder direkt bei unserer Landesvertretung angefordert
werden.
Beachten Sie unser weiteres Kundendienst-Angebot:
Auch nach Ablauf der Garantie bieten wir Ihnen unsere Kundendienstleistungen an,
sofern Ihnen anderweitige Reparaturwerkstätten nicht zur Verfügung stehen.
BOSCH-HAUSGERÄTE GMBH
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