8. Eine gewerbliche oder gleichzustellende Nutzung, z. B. in Hotels, Pensionen,
Gaststätten, Arztpraxen oder Gemeinschaftsanlagen, gilt als eine nicht
bestimmungsgemäße Benutzung, die die Garantie ausschließt.
9. Die Mängelbeseitigung verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
10. Schadenersatzansprüche, auch hinsichtlich Folgeschäden, sind, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
11. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Erstkäufer zu und erlischt
bei Weiterverkauf des Produktes durch den Erstkunden.
12. Die Garantie gilt für neue Produkte und nicht für Produkte, die als
Gebrauchtgeräte verkauft worden sind und nicht für B-Ware.
13. Die Garantie ist nicht übertragbar.
Diese Garantiezusage ist nur gültig innerhalb der
Garantiebedingungen – Grundig – 06/2019
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DEUTSCH
Bundesrepublik Deutschland