Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Käufer eines Gerätes der Marke Grundig stehen Ihnen die gesetzli-
chen Gewährleistungsrechte (Nachbesserung und Nacherfüllung) aus
dem Kaufvertrag zu. Die Gewährleistung erfolgt für die Fehlerfreiheit bei
Geräteübergabe entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Über die
Gewährleistung hinaus räumt Ihnen der Hersteller eine Garantie ein, diese
schränkt die gesetzliche Gewährleistung – die für 24 Monate ab dem Kaufdatum
gilt – nicht ein. Garantiert wird die Mängelbeseitigung durch Reparatur oder
Austausch nach Wahl des Herstellers.
Sollte eine Störung an Ihrem Gerät auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler bzw. den Verkäufer. Dieser wird vor Ort das Gerät prüfen und den
Kundenservice durchführen. Auch, soweit Ansprüche aus der Herstellergarantie
bestehen, werden diese nur durch den Verkäufer abgewickelt.
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Kaufdatum.
Bedingungen:
1. Ein maschinell erstellter Original-Kaufbeleg liegt vor.
2. Das Gerät ist nur mit Original-Zubehör und Original-Ersatzteilen betrieben
worden.
3. Die in der Gebrauchsanweisung erwähnten Wartungs- und Reinigungs-
arbeiten sind entsprechend ausgeführt worden.
4. Das Gerät wurde nicht geöffnet/zerlegt.
5. Bauteile, die einem gebrauchsbedingtem Verschleiß unterliegen, fallen nicht
unter die Garantie.
6. Ausgewechselte Teile werden Eigentum des Herstellers.
7. Ausgeschlossen von der Garantie sind die Mängel, die durch unsachgemäße
Installation, z. B. Nichtbeachtung der VDE-Vorschriften; unsachgemäße
Aufstellung, z. B. Nichtbeachtung der Einbau- oder Installationsvorschriften;
äußere Einwirkung, z. B. Transportschäden, Beschädi gung durch Stoß oder
Schlag, Schäden durch Witter ungseinflüsse, unsachgemäße Bedienung oder
Beanspruchung, z. B. Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen verursacht
wurden.
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