Kongsberg Simrad Marine TV45 Manual página 170

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Garantiebedingungen
SIMRAD garantiert, daß jedes Produkt frei von Material- und Herstellungsfehlern
entsprechend der nachfolgenden Spezifikationen geliefert wird.
KATEGORIE "A":
•Autopilote •Radargeräte •Instrumente •Navigatoren •UKW -Seefunkgeräte •Plotter
• Kreiselkompasse, inklusive Sensoren •Sonaranlagen •Echolote •Netzsonden-
anzeigen •SatCom •SatTV. Für diese Produkte beträgt die Garantiezeit 24 Monate
auf Teile und 12 Monate auf Arbeitsaufwand vom Kaufdatum an. Ausgeschlossen
davon sind Geräte der Kategorie B. Verschleißteile wi Lampen, Sicherungen,
Batterien, Lager etc. sind durch diese Garantie nicht abgedeckt.
KATEGORIE "B":
•Antennen •Schwinger •Netzsonden •Monitore - CRT/LCD (Bildröhrengeräte)
•Radarmagnetrons •Diskettenlaufwerke. Für diese Geräte beträgt die Garantiezeit 12
Montate auf Teile und Arbeitsaufwand vom Kaufdatum an.
GARANTIESERVICE wird durch autorisierte Service-Händler oder von den natio-
nalen SIMRAD-Vertretungen weltweit durchgeführt. Zurückgesandte Produkte,
die von SIMRAD gekauft wurden, werden kostenlos innerhalb der normalen
Arbeitszeit repariert und ersetzt. Frachtkosten, Versicherung, Zollkosten, und andere
Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die max. Garantiekosten sollen in keinem
Falle dem damaligen Kaufpreis des reklamierten Produktes übersteigen.
SERVICE-EINSATZ Die Serviceanforderung ist ausschließlich an SIMRAD
GmbH & Co. KG, Emden, schriftlich aufzugeben. SIMRAD Emden wird die
weitere Abwicklung veranlassen. Die max. Garantiekosten sollten in keinem
Falle den damaligen Kaufpreis des reklamierten Produktes übersteigen (s.o.). Ein
Service-Einsatz an Bord kann durch den autorisierten nächstgelegenen Service-
Partner oder von der nationalen SIMRAD-Hauptvertretung arrangiert werden. Der
Arbeitsaufwand für die Reparatur bzw. für Ersatz der defekten Module/Teile wird
kostenlos durchgeführt, sofern eine gültige Garantie nachgewiesen werden kann.
Überstunden, Wartestunden, Reise- und Übernachtungs-kosten, Versicherungen,
Zollkosten und andere Begleitnebenkosten sind vom Kunden zu übernehmen.
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch von Schwingern, wie z.B.
Kosten für Docken, Slippen, Taucher und vorbeugende Maßnahmen und Mes-sungen
sind nicht durch die SIMRAD-Garantie abgedeckt (max. Garantiekosten, s.o.).
GÜLTIGKEIT: Diese Garantiebestimmungen treten nur ein, wenn ein Garantie-
zertifikat oder ein Kaufbeleg mit der Seriennummer vorgelegt wird. Außerdem muß
die Installation korrekt und der Betrieb in Übereinstimmung mit dem Handbuch
durchgeführt worden sein. Die Garantieverpflichtung gilt nicht für Schäden an Geräten,
die durch unsachgemäße Bedienung, Unfall, Beschädigung, mangelnde Wartung,
Wassereinbruch oder durch nicht autorisierte Reparaturarbeiten verursacht wurden.
SIMRAD übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, auch aufgrund anderweitiger
Verträge, entstandene Zufalls- oder Folgeschäden, auch wenn diese durch mangelnde
Wartung hervorgerufen wurden oder in dem Zusammenhang mit dem Verkauf, der
Installation, dem Gebrauch oder der Reparatur des Produktes stehen.
Zur Erläuterung: Folgeschäden umfassen in unbegrenztem Umfang z.B. Gewinnver-
luste, Schadensersatz und Personenschäden und sind nicht Teil des Gewährleistungs-
umfanges.
Diese Garantiebedingungen berücksichtigen die jeweils nationale Rechtsprechung.
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Simrad marine tv46Simrad marine tv60

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