10. SONDERANWENDUNGEN
Sonderanwendungen sind nicht vorgesehen.
Alle nicht in diesen Anweisungen erwähnten Vorgänge/Maßnahmen/
Arbeiten sind ausdrücklich verboten
11. INSTANDHALTUNG
Zur Gewährleistung eines dauerhaft reibungslosen Betriebs und eines
konstanten Sicherheitsniveaus sollte im Abstand von jeweils 6 Monaten
eine allgemeine Kontrolle der Anlage vorgenommen werden. Im Heft
„Gebrauchsanweisungen" ist ein Vordruck für die Aufzeichnung der War-
tungsarbeiten enthalten.
12. REPARATUREN
Der Benutzer darf direkt keine Versuche für Reparaturen oder Arbeiten
vornehmen und hat sich ausschließlich an qualifiziertes Fachpersonal FAAC
oder an Kundendienstzentren FAAC zu wenden.
13. VERFÜGBARE ZUBEHÖRTEILE
In Bezug auf die verfügbaren Zubehörteile wird auf den Katalog verwie-
sen.
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