Haftung
Der Hersteller weist darauf hin, dass das Produkt nur unter den angegebenen Bedingungen
und für genannte Verwendungszwecke benutzt werden darf. Das Produkt muss entsprechend
der mit dem Produkt gelieferten Gebrauchsanweisung gewartet werden. Der Hersteller haftet
nicht für negative Folgen, die durch den Einsatz von Kombinationen mit Komponenten, die vom
Hersteller nicht autorisiert wurden, entstanden sind.
CE-Konformität
Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte.
Dieses Produkt wurde entsprechend der Klassifikationskriterien, die in Anhang VIII der
Verordnung aufgeführt werden, als Prothese der Klasse I eingestuft.
Die EU-Konformitätserklärung ist hier erhältlich: www.blatchford.co.uk
Einzelner Patient – mehrfach anwendbar
Medizinprodukt
Garantie
Die Garantiezeit für diese Produkt beträgt 36 Monate (Fußkosmetik 12 Monate und Gleitsocke
3 Monate)
Eine erweiterte Garantiezeit von 12, 24 oder 36 Monaten ist verfügbar.
Für alle erweiterten Garantien muss zwischen 30 und 36 Monaten eine Wartung durchgeführt
werden.
Für die maximale Garantiezeit von 36 Monaten muss zwischen 54 und 60 Monaten eine zweite
Wartung durchgeführt werden.
Wird die Prothese in der benötigten Zeitspanne nicht gewartet, kann dies zum Verlust der
Garantieansprüche führen.
Der Anwender muss darüber informiert werden, dass Änderungen oder Modifikationen, die
nicht ausdrücklich genehmigt wurden, Ausnahmeregelungen und Gewährleistungen unwirksam
werden lassen.
Dies kann sich länderspezifisch unterscheiden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an
Ihren Vertreter vor Ort.
Die aktuelle und vollständige Garantieerklärung finden Sie auf der Website von Blatchford.
Die Meldung ernsthafter Vorfälle
Im unwahrscheinlichen Fall, dass es bei der Nutzung dieser Prothese zu einem ernsthaften Vorfall
kommt, muss dieser dem Hersteller und der jeweilig vor Ort zuständigen Behörde mitgeteilt
werden.
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