4 Überprüfung, Pflege, Reparatur u. Außerbetriebnahme
Rundschlingen-/gehänge müssen vor jedem Einsatz auf Mängel überprüft
werden. Stellen Sie Mängel fest, dürfen Sie die Rundschlingen/-gehänge
nicht mehr verwenden.Eine Prüfung durch eine befähigte Person ist ent-
sprechend der vom Unternehmer festgelegten Prüffrist, mindestens jedoch
einmal jährlich, durchzuführen. Entsprechend den Einsatzbedingungen
und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere
Prüfungen erforderlich werden. Die Prüfungen sind nach BGR 500 zu
dokumentieren. Eventuell vorhandene metallische Beschlagteile müssen
zudem mindestens einmal alle 3 Jahre einer Rissprüfung unterzogen
werden. Die Prüfung muss in Übereinstimmung mit DIN EN 10228 Teil 1
(Magnetpulverprüfung - „Fluxen") oder Teil 2 (Eindringprüfung) erfolgen.
Beschleunigen und vereinfachen Sie die Dokumentation der
Anschlagmittelprüfungen. Mit IDXpert
geeignete Soft- u. Hardware. Mehr Informationen finden Sie auf
unserer Homepage: www.spanset.de
Rundschlingen/-gehänge sind reparaturfähig, wenn z.B.:
- das Etikett fehlt, der Hersteller aber bekannt ist,
- ein austauschbares Beschlagteil beschädigt ist
- oder nur die Schlauchhülle beschädigt ist.
Reparaturen darf nur der Hersteller oder eine von ihm beauftragte
Person durchführen.
Rundschlingen/-gehänge dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn z.B.:
- das Etikett fehlt und der Hersteller unbekannt ist,
- das tragende, von der Schlauchhülle ummantelte Gelege der Rund-
schlinge beschädigt ist,
- das Gewebe durch Säure oder Lauge beschädigt ist,
- die Schlauchhülle durch Hitzeeinwirkung (durch z.B. Schweißperlen)
beschädigt ist,
- nicht austauschbare Beschlagteile durch Überlastung oder Ver-
schleiß verformt wurden (Verbiegungen, Kerben, abgeschliffene
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