Anhang
Garantie
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprü-
che gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nach-
stehenden Bedingungen eingeräumt:
G
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach eigener Wahl gegen
ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausge-
tauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab Kauf.
G
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsach-
gemäßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
G
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder
vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfigu-
ration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem sepa-
raten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Ga-
rantie ausgeschlossen.
G
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantie-
ansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Ga-
rantiefalles geltend zu machen.
G
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Aus-
tauschs an Siemens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigen-
tum von Siemens über.
G
Diese Garantie gilt für in Österreich erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin für in Österreich erworbene Neugeräte ist die Sie-
mens Aktiengesellschaft, Quellenstraße 2, A - 1100 Wien.
G
Weitergehende oder andere Ansprüche als die in dieser Hersteller-
garantie genannten sind ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonsti-
ger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypi-
schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
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