diese eventuell aus.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Alle unsere Geräte wurden sorgfältigen Prüfungen
unterzogen. D ie G arantie d eckt g emäß d er h errschen-
den Vorschriften Fabrikationsfehler (mindestens 12
Monate) ab. Die Garantie gilt vom Verkaufsdatum an.
Wird Gerät oder Zubehör für Reparatur eingereicht,
muss ein Kopie der Quittung beigeschlossen wer-
den. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Funkti-
onsfehler durch unseren Kundendienst beseitigt, die
nachweisbar, trotz vorschriftsmässiger Behandlung
entsprechend unserer Bedienungsanleitung auf Ma-
terialfehler zurückzuführen sind. Die Garantie erfolgt
in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer
Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch ein-
wandfrei Teile ersetzt werden. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über. Durch die Instandzetzung oder
Ersatz einzelner Teile wird die Garantiezeit weder ver-
längert noch wird neue Garantiezeit für das Gerät in
Gang gesetzt. Für eingebaute Ersatzteile läuft keine
eigene Garantiefrist. Wir übernehmen keine Garantie
für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Tei-
le, die durch übermässige Beanspruchung, unsach-
gemässe Behaltung und Wartung auftreten. Das gilt
auch bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
sowie bei Einbau von Ersatz-und Zubehörteile, die
nicht in unserem Programm auf geführt sind. Beim
Eingreifen oder Veränderungen an dem Gerät durch
Personen, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind,
erlischt der Garantieanspruch. Die Garantie bezieht
sich nicht auf die Teile die durch eine natürliche Ab-
nutzung verschliessen werden.
ACHTUNG! wie: verstopfte Düsen, blockiertes
Gerät durch verkalkung, beschädigtes Zubehör
(z.B. verbogenes Rohr) die sind alle Schäden die
NICHT VON DER GARANTIE GEDECKT SIND.
BEI UNNÖTIGER ODER UNBERECHTIGER
INANSPRUCHNAHME UNSERES KUNDEN-
DIENSTES GEHEN DIE DAMIT VERBUNDENEN
KOSTEN ZU IHREN LASTEN.
ENTSORGUNG
Das Gesetz (gemäß der EU-Richtlinie 2002/96/EG
vom 27.Januar 2003 über Elektro- und Elektroni-
kaltgeräte und der nationalen Gesetzgebungen der
EU-Mitgliedsstaaten, die diese Richtlinie umgesetzt
haben) verbietet dem Besitzer eines
elektrischen oder elektronischen Gerätes
, dieses Produkt oderdessen elektrisches/
elektronisches Zubehör als gemeinen
Hausmüll zu entsorgen und macht ihm
zur Auflage, das Gerät bei einer entspre-
chenden Sammelstellen zu entsorgen. Das Produkt
kann auch direkt bei dem Händler, bei dem man ein
neues, dem zu entsorgenden gleichwertiges Pro-
dukt erwirbt, entsorgt werden.
Lässt man das Produkt einfach in der Umwelt zurück,
können dadurch schwere Schäden an der Umwelt
selbst und der menschlichen Gesundheit verursacht
werden. Das abgebildete Symbol stellt eine Tonne
für Siedlungsabfälle dar; es ist ausdrücklich unter-
sagt, den Apparat in diesen Behältern zu entsorgen.
Die Nichtbeachtung der Anweisungen der Richtlinie
2002/96/EG und der ausführenden Verordnungen
der einzelnen EU-Staaten kann verwaltungsrechtlich
bestraft werden.
Schalldruckpegel Lpa 74 db (A)
DE
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