Optelec
WEEE Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch:
(Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EG-Richtlinie 2012/19/EU
(WEEE2) zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus
nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Die EU-Richtlinie ist
am 15. Februar 2014 in Kraft getreten.
Oberstes Ziel dieser Richtlinie ist das Vermeiden, Verringern sowie
umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektro- und
Elektronikschrott.
Das WEEE Zeichen auf dem Produkt oder der Verpackung gibt an, dass
dieses Produkt nicht mit dem üblichen Haushaltsmüll entsorgt werden darf.
Sie sind dafür verantwortlich, Ihren Elektroabfall über eine speziell dafür
geeignete Sammelstelle für Wiederverwertung zu entsorgen. Getrennte
Sammlung und sachgerechte Behandlung in einer Verwertungsanlage hilft
uns, die Rohstoffe zu erhalten. Außerdem hilft die richtige Wiederverwertung
durch das WEEE System, die menschliche Gesundheit sicherzustellen. Für
mehr Informationen über das Wiederverwertungssystem für elektronische
und elektrische Geräte über Sammelstellen wenden Sie sich bitte an Ihre
Stadt oder Gemeindeverwaltung, den Haushalt-Abfallbeseitigungs-Dienst
oder Ihren Händler, von dem Sie das Gerät kauften.
Beachten Sie bitte, dass in der Bundesrepublik Deutschland die
Elektrogeräteentsorgung durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz –
ElektroG2 – geregelt ist.
RoHS Übereinstimmung
Dieses Produkt stimmt mit der Direktive 2011/65/EU des Europäischen
Parlaments und dem Europäischen Rat vom 03. Januar 2013 über die
Reduzierung gefährlicher Substanzen in elektrischen und elektronischen
Geräten (RoHS II) überein.
Deutsch
ClearView GO
58