Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn der
Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des Produktes
beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei sachgemä-
ßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B. Batterien, Akkus,
Manschetten, Dichtungen, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalator-
zubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestimmungen der
Bedienungsanleitung verwendet, gereinigt, gelagert oder gewartet wurden
sowie Produkte, die vom Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten
Servicecenter geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde bzw.
zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft
wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen (es
können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung oder aus
anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall die
Garantiezeit.
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