Kong Body futura Manual De Instrucciones página 15

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werden, die Resultate der Kontrollen vor und nach dem
Gebrauch positiv sind und die Ausrüstung korrekt benutzt
wird, ohne dabei ¼ der markierten Last zu überschreiten.
Entfernen Sie Ausrüstungen, welche die Kontrollen
vor und nach dem Gebrauch oder die regelmäßigen
Kontrollen nicht bestanden haben.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Berufliche und freizeitrelevante Tätigkeiten werden
häufig von einschlägigen Landesgesetzen geregelt,
die
Einschränkungen
bzw. das Tragen von PSA und die Vorbereitung von
Sicherheitssystemen verlangen, deren Bestandteile die
PSA sind. Der Anwender ist verpflichtet, diese Gesetze zu
kennen, die andere Grenzwerte als die vorsehen können,
die in diesen Anleitungen zu finden sind.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der Ausrüstung
mit den zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden
einschlägigen Auflagen. Die Mängelgarantie ist auf die
Fabrikationsfehler und Rohstoffmängel begrenzt: Sie
umfasst nicht den normalen Verschleiß, Rosten, Schäden
durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. Verwendung bei
Wettkämpfen, durch unsachgemäße Instandhaltung,
Transport, Aufbewahrung oder Lagerung usw.. Die
Garantie verfällt bei Änderungen oder Manipulationen
der Ausrüstung. Die Gültigkeit entspricht der gesetzlichen
Garantie des Landes, in dem die Ausrüstung verkauft
wird, ab dem Verkaufsdatum durch den Hersteller. Nach
dieser Frist können gegenüber dem Hersteller keinerlei
nach
sich
ziehen
Ansprüche geltend gemacht werden. Jede Anfrage für
eine Reparatur oder das Auswechseln unter Garantie
muss mit dem Kaufbeleg versehen sein. Wenn der Defekt
anerkannt wird, dann verpflichtet sich der Hersteller zur
Reparatur oder nach ihrem Dafürhalten zum Auswechseln
oder zur Geldrückgabe der Ausrüstung. Die Haftung des
Herstellers geht in keinem Fall über den Rechnungspreis
der Ausrüstung hinaus.
8 – SPEZIFISCHE INFORMATIONEN
können
Die persönliche Schutzausrüstung der Klasse III, 824.010
genannt BODY FUTURA (Abb. 1) ist:
- eine Gurtklemme, die nach EN 567:13 und UIAA
126 zertifiziert ist und die auf Textilseilen gemäß
den Normen EN 564:06 (Hilfsseile) oder EN 892:04
(dynamische Seile) oder EN 1891:98 (halbstatische
Seile) mit einem ø zwischen 9 und 12 mm eingesetzt
wird und die unter Belastung in einer Richtung klemmt
und dabei weiter ungehindert in die entgegen gesetzte
Richtung (Einsatzrichtung) gleitet.
- eine Seilklemme des Steigseils, nach EN 12841:06
Typ B, geeignet für dem Aufstieg auf Textilseilen nach
EN 1891 (halbstatische Seile) mit einem ø zwischen 10
und 12 mm, die obligatorisch mit einer Absturzsicherung
nach EN 12841 Typ A oder EN 353-2 benutzt werden
muss, die auf dem Sicherheitsseil angeschlossen sein
muss (beispielsweise BACK-UP).
Diese Vorrichtungen funktionieren perfekt auf trockenen
und sauberen Textilseilen. Achtung: Auf verschmutzten,
fettigen, verdreckten oder vereisten Seilen kann sich
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