sicherzustellen, dass das gesamte Sicherheitssystem,
dessen Bestandteil diese Vorrichtung ist, zuverlässig
und sicher ist,
- Einen
Notfallplan
auftretende Notfälle zu beheben, die bei dem Gebrauch
der Vorrichtung eintreten können,
- Sicherzustellen, dass die Arbeit so ausgeführt wird,
dass die möglichen Stürze und deren Höhe auf ein
Mindestmaß reduziert werden.
- Sicherstellen, dass:
- die
Anschlagpunkte
positioniert sind,
- die benutzten Ausrüstungen zweckgeeignet und
zertifiziert sind.
Wichtig: Bei einem Absturzschutzsystem muss unbedingt
ein Ganzkörper-Auffanggurt nach den einschlägigen
Vorschriften verwendet werden.
3 – INSTANDHALTUNG UND LAGERUNG
Die Instandhaltung dieses Produkts sieht vor:
- häufiges In lauwarmem Trinkwasser (30°C) waschen,
ggf. mit dem Zusatz eines Neutralreinigers. Ausspülen
und ohne Schleudern trocknen, dabei nicht dem
direkten Sonnenlicht aussetzen,
- die beweglichen Teile schmieren (nur bei metallischen
Ausrüstungen), dabei silikonhaltige Öle benutzen.
Diese Arbeiten nach dem Trocknen der Ausrüstung
vornehmen und dabei den Kontakt mit den Textilteilen
vermeiden,
Außerdem, bei Bedarf:
vorzubereiten,
um
oberhalb
des
Anwenders
- desinfizieren und dabei die Ausrüstung eine Stunde
lang in lauwarmem Wasser einweichen, das mit 1%
Bleichmittel (Natriumhypochlorit) verdünnt wurde. Mut
Trinkwasser ausspülen und ohne Schleudern trocknen,
eventuell
dabei nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen, Die
Textilausrüstungen nicht im Autoklav sterilisieren.
Lagerung: die Ausrüstungen trocken (relative Feuchtigkeit
40-90%), kühl (Temperatur 5-30°C) und dunkel lagern.
Die Umgebung muss neutral sein (auf keinen Fall in
salzigen und/oder sauren Umgebungen einlagern).
Scharfe Kanten, korrodierende Substanzen und anderen
beeinträchtigende Bedingungen vermeiden.
4 – REGELMÄSSIGE KONTROLLEN
Wir empfehlen, unbedingt die Kontrollen vor und nach
dem Gebrauch auszuführen, die in den spezifischen
Betriebsanleitungen der Ausrüstung beschrieben sind.
Vorbehaltlich strengerer gesetzlicher Auflagen empfehlen
wir
mindestens
Kontrolle der Ausrüstung durch eine sachkundige,
d.h. geschulte und vom Hersteller befugte Person. Die
Resultate der regelmäßigen Kontrollen müssen auf den
Kontrolldatenblättern der Ausrüstung eingetragen werden.
5 – STANDZEIT DER AUSRÜSTUNG
Sorgfältig
der
metallischen
unbegrenzt, während die der textilen Produkte und der
Kunststoffprodukte auf 10 Jahre ab Produktionsdatum
begrenzt ist, vorausgesetzt, dass: die Wartung und
Lagerung vorschriftsgemäß nach Punkt 3 ausgeführt
einmal
im
Jahr
Punkt
1C
lesen.
Vorrichtungen
eine
gründliche
Die
Lebensdauer
ist
theoretisch