AUSWAHL VON SCHUTZAUSRÜSTUNG
Dieses Schutzgerät darf nur unter den folgenden Umständen eingesetzt werden:
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Wenn die atmungsgefährdenden Umstände/Faktoren nicht anderweitig beseitigt werden können.
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Wenn der Arbeitsplatz über ein geeignetes und ausreichendes Risikomanagement verfügt, mit dem
die Gefahren und deren Risikoniveaus identiÞ ziert werden können.
Im Rahmen des Risikomanagements müssen identiÞ ziert werden:
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Gefährliche Substanzen/Chemikalien sowie deren Erscheinungsform (ß üssig, dampfförmig, fest,
gasförmig) und Konzentration.
•
Weitere Risikofaktoren, wie z.B. herumß iegende und fallende Festkörper, Flüssigkeitsspritzer,
Spritzer geschmolzenen Metalls, explosionsgefährdete Bereiche, Lärm, UV-Strahlung, IR-Strahlung
usw.
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Eigenschaften des Anwenders, wie Gesundheitszustand, Bart, Brille.
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Arbeitsmäßige Anforderungen wie Bewegung, Arbeitstakt, Werkzeug, weiterer Schutz (z.B.
Schutzkleidung).
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Umweltfaktoren wie Temperatur, Feuchtigkeit oder starker Wind.
Nützliche Zusatzinformationen:
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prEN529
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BS4275:1997 (England)
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ZH1/701, Herausgeber HVBG (Deutschland).
Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
Siehe auch BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten).
Siehe Gebrauchsanleitung für das jeweiligen Gebläsegerät.
Geräteart
Gesichtsschutz mit Gebläse und
PartikelÞ lter
TH1P
TH2P (Procap)
TH3P
Geräte mit KombinationsÞ lter
Gesichtsschutz mit Gebläse und
GasÞ lter *)
TH1 GasÞ lterklasse 1 oder 2
TH2 GasÞ lterklasse 1 oder 2
TH3 GasÞ lterklasse 1 oder 2
Gesichtsschutz mit Druckluft-
Schlauchgerät und T/A/LINE
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen von GasÞ ltergeräten mit Gebläse bezogenen
höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,05 Vol.-% in GasÞ lterklasse 1 und 0,1 Vol.-% in GasÞ lterklasse
2 und 0,5 Vol.-% in GasÞ lterklasse 3 überschritten werden.
**) Bei abweichenden nationalen Regeln: jeweils gilt es der striktere Wert.
VERPACKUNG FÜR TRANSPORT
Der Procap soll in der Originalverpackung oder in einem entsprechenden Pappkarton transportiert werden.
Vielfaches des
Grenzwertes (GW)**)
5
20
100
Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas- oder
PartikelÞ lterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
5
20
100
100
Bemerkungen, Einschränkungen
Die "offenen" Atemanschlüsse (Helm
oder Haube) bieten bei Ausfall oder
Schwächerwerden des Gebläses keinen
ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte
der Klasse TH1 nicht gegen krebserregende,
sehr giftige und radioaktive Gase und Dämpfe
eingesetzt werden.
Bei Geräten mit KombinationsÞ lter gelten die
jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und
PartikelÞ ter.
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