3.4.2 HYDRAULISCHER ANTRIEB DES GEBLÄSES
Sicherheit
Das Gerät ist ausschließlich für die hier beschriebene
Verwendung vorgesehen. Jeder sonstige, von den Angaben
dieser Betriebsanleitung abweichende Gebrauch kann die
Maschine beschädigen und stellt eine erhebliche Gefahr für
den Maschinenbediener dar. Die richtige Betriebsweise des
Geräts hängt vom korrekten Gebrauch und der regelmässigen
Wartung ab. Das hier beschriebenen Anleitungen müssen daher
zur Verhütung jeder Art von Störung, die den richtigen Betrieb und
die Lebensdauer der Maschine beeinschränken kännte, absolut
beachtet werden. Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen
und im Fall von Nachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche
Haftung ab.
Der Hersteller steht auf jeden Fall für sofortige und sorgfältige
technische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen der besten
Betriebsweise und Höchstleistung des Geräts beitragen kann
kann, zur vollen Verfügung. Der hydraulische Gebläseantrieb darf
ausschließlich von Personen, die das Gerät und die damit
verbundenen Gefahren einwandfrei kennen, gebraucht, gewartet
und repariert werden. Es ist stets sicherzustellen, daß die
Schnellkuppeldreiecke vorschriftsgemäß eingerastet sind, da
andernfalls die Hydraulik beschädigt werden kann.
Hydraulikkupplungen müssen vor dem Trennen immer erst
drucklos gesetzt werden.
Mit hohem Druck austretendes Hydrauliköl kann unter die Haut
dringen und schwere Verletzungen bzw. Infektionen verursachen.
Im Verletzungsfall unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Aus diesem
Grund ist die Installation von hydraulischen Komponenten in der
Schlepperkabine
untersagt.
Hydraulikanlage müssen gewissenhaft angebracht werden, um
Beschädigungen bei Betrieb des Geräts zu vermeiden.
Die Hydraulik zum Antrieb des Gebläses gibt es in zwei
Ausführungen:
a) Abhängige Hydraulik: Anschluß an die Schlepperhydraulik;
b) Separate Hydraulik: Ölpumpe und eigener Druckölkreis.
A - Schnellkupplung d.
Druckölzuleitung;
B- Dreiwege-Druckregelventil;
C- Manometer;
D- Hydromotor;
E- Sicherheitsventil;
F- Schnellkupplung d.
Rücklaufleitung;
G- Kühltank
(Zubehôr).
Am Schlepper
fig. 47
cod. G19503360
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
Alle
Komponenten
D
E
C
B
A
F
IANSCHLUSS AN DIE SCHLEPPERHYDRAULIK
Zum Betrieb des Geräts erforderliche Ausstattung des
Schleppers:
- Ausreichende Anzahl Steuergeräte für alle hydraulisch
angetriebenen bzw. gesteuerten Geräte. Die Ölversorgung
des Gebläseantriebs muß hierbei maximale Priorität haben.
- Ölstrom des Schleppers: Der Antrieb des Gebläses benötigt
circa 32 Liter/Minute bei einem Höchstdruck von 150 bar.
- Für einen sachgemäßen Antrieb des Gebläses und eine
ausreichende Kühlung des Öls wird empfohlen, einen Kreislauf
für eine Ölmenge von 55 - 60 Litern vorzusehen.
- Ölkühlung: Falls der Schlepper nicht mit einem Ölkühler
ausgerüstet ist, muß man:
a) Einen Ölkühler installieren.
b) Die Ölmenge durch einen zusätzlichen Ölvorratsbehälter
erhöhen (Verhältnis 1:2 zwischen Pumpenfördermenge /Minu-
te und Ölreserve).
- Der Ölrücklauf muß mit Niederdruck max. 10 bar erfolgen.
- Schlepper: Es ist zu prüfen, ob der Schlepper die oben
genannten Voraussetzungen erfüllt. Falls erforderlich, den
Schlepper vom Fachbetrieb entsprechend nachrüsten lassen.
- Ölversorgung: Die Angaben der Übersichtszeichnung in Abb.
47 beachten. Die öldynamischen Schläuche unter Befolgen
der an jedem Schlauch angebrachten Anleitungen korrekt an
den Verteilern des Schleppers anschließen.
Beschreibung der Funktionsweise
Der zum Antrieb des Gebläses erforderliche Ölstrom fließt vom
Steuergerät des Schleppers durch die Druckölleitung zu einem
Dreiwege-Druckregelventil. Die Drehzahl des Hydromotors und
damit also des Gebläses ist direkt proportional vom Öldruck
abhängig, der am Manometer ablesbar ist (Tabelle 5). Ein
Sicherheitsventil auf der Hydraulikanlage sorgt dafür, daß das
der
Laufrad auch nach dem Absperren bzw. nach einem plötzlichen
Ausfall der Ölversorgung aufgrund seiner Massenträgheit
nachlaufen kann. Der Ölrücklauf, in den auf Anfrage ein Ölkühler
eingesetzt werden kann, muß mit Niederdruck (max. 10 bar)
erfolgen, andernfalls wird der Öldichtring des Hydromotors
beschädigt. Die Verwendung einer Rücklaufleitung mit 3/4" Zoll
Innenweite wird empfohlen, die Leitung ist wie folgt an die
Rücklaufverschraubung der Schlepperhydraulik anzuschließen:
a) Das Rücklauföl muß durch den Filter strömen.
b) Das Rücklauföl darf nicht durch die Steuergeräte fließen,
sondern muß durch eine Niederdruckleitung (Rückleitung)
abgeleitet werden.
Nähere Hinweise hierzu liefert der Schlepperhersteller.
Inbetriebnahme
Bei abgeschaltetem Motor und sicher gebremstem Schlepper
alle Schnellkupplungen einstecken. Den Motor starten und die
Hydraulik einige Minuten lang bei Leerlaufdrehzahl betätigen.
Den Druck dabei konstant halten, um Drehzahlschwankungen
des Gebläses zu vermeiden. Den Druck erst regulieren, nachdem
das Öl seine Betriebstemperatur erreicht hat und keine
Drehzahlschwankungen des Gebläses mehr auftreten. Falls das
Anbaugerät an verschiedenen Schleppern - daher also auch mit
unterschiedlichen Steuergeräten und Ölsorten - betrieben wird,
muß diese Einstellung an jedem Schlepper neu vorgenommen
werden. Bei den Schleppern mit Verstellförderpumpe
G
(geschlossener Hydraulikkreis) mit Öldurchsatzregler ist der 3-
Wege-Regler (B, Abb. 47) vollständig zu öffnen und bei niedrigem
Öldurchsatz ist der interne Regler des Schlepperkreises dann
schrittweise zu öffnen, bis der gewünschte Druck, der auf dem
Manometer (C, Abb. 47) angezeigt wird, erhalten wird.
g
DEUTSCH
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