4.1.3 Vorsichtsmaßnahmen in geschlossenen Räumen
Explosionsgefahr. Personen, die in begrenzten Räume arbeiten, müssen zuvor in Verfahren bezüglich
Betreten, Belüftung und Zugang, Evakuierungs-/Rettungsverfahren und sicherer Arbeitspraxis geschult
worden sein.
Die nachfolgenden Informationen sollen Benutzern helfen, die Gefahren und Risiken beim Betreten
geschlossener Räume zu verstehen.
Am 15. April 1993 wurde die endgültige Entscheidung von der OSHA (Occupational Safety and
Health Administration) zu der Regelung CFR 1910.146, Permit Required Confined Spaces
(Erforderliche Erlaubnis für geschlossene Räume), als Gesetz erlassen. Dieser Standard im Sinne
des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit für Arbeiter in geschlossenen Räumen betrifft mehr
als 250.000 Industriestandorte in den USA.
Definition eines geschlossenen Raums:
Ein geschlossener Raum ist ein Ort oder eine umschlossene Räumlichkeit, bei der eine oder
mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind bzw. die unmittelbare Möglichkeit besteht, dass eine
oder mehrere Bedingungen erfüllt werden könnten:
• Eine Atmosphäre mit einer Sauerstoffkonzentration von weniger als 19,5 % oder mehr als 23,5 %
und/oder einer Schwefelwasserstoff (H
• Eine Atmosphäre, die durch das Vorkommen von Gasen, Dämpfen, Nebel, Staub oder Fasern
leicht entzündlich oder explosiv sein könnte.
• Toxische Materialien, die durch körperlichen Kontakt oder durch Einatmen zu Verletzungen, zur
Schädigung der Gesundheit oder zum Tod führen können.
Geschlossene Räume sind nicht geeignet für den Aufenthalt von Menschen. Geschlossene Räume
unterliegen der Zugangsbeschränkung und enthalten bekannte oder potenzielle Gefahren. Beispiele
für geschlossene Räume sind Kanalschächte, Schornsteine, Rohre, Fässer, Schaltschränke und
andere ähnliche Orte.
Vor dem Betreten solcher geschlossener Räume und/oder Orte, an denen gefährliche Gase,
Dämpfe, Nebel, Staub oder Fasern vorhanden sein können, müssen immer alle
Standardsicherheitsmaßnahmen beachtet werden. Vor dem Betreten eines geschlossenen Raums
müssen alle Verfahren im Bezug auf das Betreten von geschlossenen Räumen in Ermittlung
gebracht und gelesen werden.
4.1.4 EU-/FCC-/IC-/ANATEL-Vorschriften
Die Verwendung dieses Geräts unterliegt den folgenden Bedingungen:
• Es befinden sich keine gebrauchten betriebsfähigen Elemente in diesem Gerät.
• Der Benutzer muss dieses Gerät gemäß den mitgelieferten Installationsanweisungen installieren
und darf das Gerät in keinster Weise verändern. Jegliche Änderung oder Modifizierung des Geräts
kann für den Benutzer den Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben.
• Jegliche Wartung, bei der der Sender beteiligt ist, darf nur von Hach Company durchgeführt
werden.
• Dieses Gerät wird gemäß FCC als „mobiles" drahtloses Gerät eingestuft. Zum Schutz vor HF-
Strahlungen muss der Benutzer einen Mindestsicherheitsabstand von 20 cm (8 Zoll) zur
Vorderseite des Radarsenders einhalten, wenn dieser betrieben wird.
4.2 Zertifizierung
Dieses Gerät ist nicht für den Einsatz in Wohnumgebungen bestimmt und kann in solchen Umgebungen keinen
angemessenen Schutz vor Funkwellen bieten.
Kanadische Vorschriften zu Störungen verursachenden Einrichtungen, ICES-003, Klasse A:
Entsprechende Prüfnachweise hält der Hersteller bereit.
G E F A H R
S)-Konzentration von mehr als 10 ppm.
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V O R S I C H T
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