8.3 Blockierung beseitigen
Verletzungsgefahr!
• Feste Handschuhe tragen, um Schnitt-
verletzungen z. B. durch Glasscherben,
Metall oder andere, scharfkantige Ma-
terialien zu verhindern.
1. Aufgespultes Material
(z. B. Schnüre, Fäden...) von Bürsten
und Achsen beseitigen.
2. Eingeklemmtes Material
(z. B. Steine, Äste ...) beseitigen.
9 REACH
REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zu-
lassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Informationen zur Erfüllung der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 finden Sie auf
www.ipcworldwide.com
24
8.4 Borsten ausrichten
Brandgefahr!
• Keine offenen Flammen oder Brenner
zum Erwärmen der Borsten verwenden!
• Kein Heissluftgebläse verwenden. Die
Borsten können durch zu heiße Luft
schmelzen.
HINWEIS
Verbogene Bürsten können mittels einem
Warmluftgebläse durch Erwärmung
wieder ausgerichtet werden.
Borsten mittels Warmluftgebläse (z. B.
Haartrockner) erwärmen. Borsten richten
sich von alleine wieder auf.