e) Ausführungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Erhebung des Anspruchs auf die
Konventionalgarantie eine Kopie des Kaufdokuments (Steuerrechnung) bei COMUNELLO vorzulegen. Der
Kunde muss der Firma COMUNELLO den Fehler innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach seiner
Feststellung melden. Der Garantieanspruch ist innerhalb der Verjährungsfrist von 6 (sechs) Monaten ab
seiner Feststellung zu erheben. Die Produktbestandteile, für die eine Aktivierung der Konventionalgarantie
gefordert wird, sind vom Kunden an folgende Adresse zu senden: FRATELLI COMUNELLO SPA, Via Cassola
64, 36027 Rosà (Vicenza) Italien.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, Gewinneinbußen, sowie
Produktionsverluste und kann in jedem Fall als Entschädigung keine höheren Beträge verlangen als den
Wert der gelieferten Komponenten oder Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei Deckung durch die
Konventionalgarantie, alle Kosten für den Transport der zu reparierenden oder reparierten Produkte.
g) Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO betriebsextern ausgeführte Eingriff wird von der
Konventionalgarantie gedeckt.
h) Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen der Konventionalgarantie können von
den Vertragspartnern in ihren Handelsverträgen definiert werden.
i) Im Falle von Rechtsstreiten irgendwelcher Art ist das italienische Recht anzuwenden und der Gerichtsstand
ist Vicenza.
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