Zusatzinformationen
Rechtliche Bestimmungen:
Um der wachsenden Zahl von Unfällen und Fällen von Ertrinken in
Privatschwimmbädern, die zur individuellen und gemeinschaftlichen Benutzung
bestimmt sind, entgegenzuwirken, wurden das Gesetz Nr. 2003-9 und die darauf
bezogene Anwendungsverordnung Nr. 2003-1389 beschlossen.
In diesen Texten sind folgende Bestimmungen festgelegt:
Ab dem 1 Januar 2004 muss jedes neue in den Boden eingelassene nicht
abgeschlossene private Schwimmbad, das zur individuellen und gemeinschaftlichen
Benutzung bestimmt ist, mit einer standardisierten Sicherheitsvorrichtung
ausgerüstet sein.
Ab diesem Zeitpunkt muss der Hersteller oder Installateur eines solchen
Schwimmbades dem Bauherrn technische Anweisungen zur geeigneten Ausstattung
geben.
Im Falle einer endgültigen oder vorübergehenden Abgabe der Alarmanlage Gre
By VisioPool® muss unbedingt sichergestellt werden, dass dem neuen Benutzer
sämtliche Unterlagen, die mit dem Gerät bei der ersten Installation geliefert wurden,
einschließlich Originalverpackung zur Verfügung stehen.
Eigentümer von in den Boden eingelassenen nicht abgeschlossenen privaten
Schwimmbädern, die zur individuellen und gemeinschaftlichen Benutzung
bestimmt sind und vor dem 1. Januar gebaut wurden, müssen ihr Schwimmbad bis
zum 1. Januar 2006 mit einer standardisierten Sicherheitsvorrichtung ausgerüstet
haben.
Bei Saisonvermietung der Wohnung muss seit dem 1. Mai 2004 eine standardisierte
Sicherheitsanlage eingebaut sein.
Es ist unabdingbar, die aktive Überwachung durch die Eltern zu betonen.
Informationen zur Alarmanlage Gre By VisioPool®
Das Alarmsystem Gre By VisioPool® ist kein Ersatz für individuelle Verantwortlichkeit.
Sein Zweck ist ebenfalls nicht, die Wachsamkeit der verantwortlichen Eltern /
Erwachsenen zu ersetzen; diese bleibt der wesentliche Faktor für den Schutz von
Kindern unter fünf Jahren.
Die Anlage Gre By VisioPool® ist ein Alarmsystem für in den Boden eingelassene
nicht abgeschlossene private Schwimmbäder, die zum individuellen oder
gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt sind.
Diese Alarmanlage stellt eine Sicherheitsvorkehrung dar, die Gefahren (oder
Gefahrenrisiken) meldet. Das rasche Eingreifen eines verantwortlichen Erwachsenen
in weniger als 3 min ist obligatorisch, wenn das Alarmsignal ertönt.
Sie wird bei Schwimmbädern von ca. 12 x 5 m max. installiert (Aktionsradius:
7 Meter). Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, das Becken mit zusätzlichen
Schutzvorrichtungen auszustatten, entsprechend der französischen Norm.
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Dezember 2016
Alarmanlage GRE by VisioPool® - Montageanleitung - Benutzerhandbuch