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07.10.2004
9:44 Uhr
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*) Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum kostenlosen Umtausch
D
des kompletten Gerätes. Wenden Sie sich in desem Fall bitte an unsere Hotline!
Glasbruchschäden bzw. Brüche von Kunststoffteilen sind grundsätzlich kosten-
pflichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Knethaken, Antriebsriemen, Ersatzfernbedienung, Ersatzzahnbürsten, Sägeblättern
usw.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen
nicht unter die Garantie und sind deshalb kostenpflichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen kostenpflichtig vom entsprechen-
den Fachhandel oder Reparaturservice ausgeführt werden.
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