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8.

Wartung der Anlage

Die Anlage muss ständig funktionsbereit sein. Als Betreiber einer Kleinkläranlage sind Sie verpflichtet, für
einen störungsfreien Betrieb der Anlage zu sorgen. Fast alle Betriebsstörungen führen zu einer
Verschlechterung der Reinigungsleistung der Anlage. Diese sind daher frühzeitig zu erkennen und
umgehend durch Sie oder durch einen qualifizierten Wartungsmonteur zu beseitigen.
Bei Arbeiten an geöffneter Abdeckung der Faulgrube besteht Stolper- und Sturzgefahr!
Die offene Grube muss mit geeigneten Maßnahmen abgesichert werden. Beteiligte und /
oder Unbeteiligte könnten in den Behälter fallen! Gefährdet sind vor allem Kinder!
Bedingt durch biologische Abbauprozesse In Kleinkläranlagen ist mit der Bildung von
(eventuell giftigen) Gasen zu rechnen. Darum muss ein Einstieg in die Anlage stets durch
eine zweite Person gesichert werden. Es darf auf keinen Fall einer ohnmächtig
gewordenen Person nachgestiegen werden, sondern es ist schnellstmöglich Hilfe zu
holen.
Wartungsintervalle:
8. Wartung der Anlage
Anlagenkomponente
Sammelgrube
Anaerobixfilter
Stoßbeschicker
Verrohrung
Schächte
BIOMATIC Module
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Kontrolle und Reinigung
Einmal jährlich
Alle 6 bis 12 Monate
Alle 6 Monate
Einmal jährlich
Einmal jährlich
Austausch im Falle einer
Verstopfung
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