DE
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh. Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
■
Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
■
max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
■
keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport, aber max. 2 Stück je Paket
■
Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
■
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
■
Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
■
Sichern Sie das Gerät so, dass eine unbeab-
sichtigte Inbetriebnahme während der Beför-
derung verhindert wird.
■
Sichern Sie das Gerät durch eine starke Au-
ßenverpackung (Versandkarton). Verwenden
Sie möglichst die Originalverpackung des
Herstellers.
■
Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und
Dokumentation der Sendung beim Transport
bzw. Versand (z. B. durch Paketdienst oder
Spedition) sicher:
16
■
Beim Transport auf Straße, Schiene und
Wasser muss auf der Verpackung ein
Warnaufkleber angebracht sein, wenn
der Akku/die Akkus dem Gerät beigelegt
sind. Wenn der Akku/die Akkus in das
Gerät eingesetzt bzw. eingebaut sind, ist
kein Warnaufkleber notwendig, weil die
Außenverpackung/Originalverpackung
bereits bestimmten Vorschriften entspre-
chen muss.
■
Beim Lufttransport muss in jedem Fall ein
Warnaufkleber auf der Verpackung ange-
bracht sein. Die Gewichtsobergrenzen für
zusammen mit dem Gerät versendete
Akkus sind zu beachten: max. 5 kg Akku-
gewicht je Paket und max. 2 Stück je Pa-
ket, wenn der Akku/die Akkus dem Gerät
beigelegt sind.
■
Informieren Sie sich vorab, ob ein Transport
mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister
möglich ist, und zeigen Sie ihre Sendung an.
Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines Ge-
fahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
9 LAGERUNG
Nach jedem Gebrauch das Gerät gründlich reini-
gen und – falls vorhanden – alle Schutzabde-
ckungen anbringen. Gerät an einem trockenen,
abschließbaren Platz und außerhalb der Reich-
weite von Kindern aufbewahren.
Vor Betriebspausen, die länger als 30 Tage dau-
ern, folgende Arbeiten durchführen:
■
Gerät gründlich reinigen und in einem trocke-
nen Raum aufbewahren.
9.1
Lagerung von Akku und Ladegerät
GEFAHR!
Gefahr von Explosionen und Bränden!
Personen werden getötet oder schwer
verletzt, wenn der Akku explodiert, weil
er vor offenen Flammen oder Hitzequel-
len gelagert wurde.
■
Lagern Sie den Akku kühl und tro-
cken, jedoch nicht vor offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
Lagerung
LB 2060