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AT
defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich
kurz beschrieben wird,
worin der Mangel
besteht und wann er
aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von
unserer Garantie ge‑
deckt ist, erhalten Sie
das reparierte oder ein
neues Produkt zurück.
Mit Reparatur oder
Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Ga‑
rantiezeitraum.
Garantiezeit
und gesetzliche
Mängel ansprüche
Die Garantiezeit wird
durch die Gewährleis‑
tung nicht verlängert.
Dies gilt auch für er‑
setzte und reparierte
Teile. Eventuell schon
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CH
beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel
müssen sofort nach
dem Auspacken gemel‑
det werden. Nach Ab‑
lauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen
sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach
strengen Qualitäts‑
richtlinien sorgfältig
produziert und vor An‑
lieferung gewissenhaft
geprüft.
Die Garantieleistung
gilt ausschließlich
für Material- oder
Fabrikationsfehler.
Diese Garantie
erstreckt sich nicht auf
die normale Abnutzung
von Verschleißteilen
(z. B. Akkukapazität).