Gigaset SL44 Manual Del Usuario página 29

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Gigaset SL44 / deutsch / A31008-M1609-R101-1-6Z19 / start_guide_time.fm / 20.08.2004
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet
wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Garantie-Schein Belgien
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegenü-
ber dem Vertragshändler eine Garantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
u
Wenn das neue Gerät oder Zubehör
innerhalb von 24 Monaten nach
Ankauf Defekte aufweist infolge von
Produktions- bzw. Materialfehlern, hat
Siemens die Wahl, das Gerät kostenlos
zu reparieren oder durch ein anderes,
dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät zu ersetzen. Im
Falle von Teilen, die dem Verschleiß
ausgesetzt sind (wie Batterien,
Tastatur, Gehäuse), gilt diese Garantie
für eine Dauer von sechs Monaten
nach Kaufdatum.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte Leistungen
(z.B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie
ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg, mit Kaufdatum.
Garantieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Feststellung des
Defekts geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren
Komponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in das
Eigentum von Siemens über.
u
Diese Garantie gilt für in der
Europäischen Union erworbene
Neugeräte. Garantiegeberin für in
Belgien erworbene Geräte ist Siemens
S.A. Chaussée de Charleroi 116,B1060
Bruxelles
u
Weitergehende oder andere
Ansprüche aus dieser Garantie sind
ausgeschlossen, ausgenommen
soweit die Haftung auf zwingendem
Recht beruht wie etwa die gesetzliche
Regelung zur Produkthaftung.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Garantie Schweiz
Die Garantiedauer beträgt 24 Monate.
Anhang
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