Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Käufer eines Haushaltskleingerätes der Marke Grundig stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte (Nachbesserung und Nacherfüllung) aus dem Kaufvertrag zu. Die
Gewährleistung erfolgt für die Fehlerfreiheit bei Geräteübergabe entsprechend dem jewei-
ligen Stand der Technik. Über die Gewährleistung hinaus räumt Ihnen der Hersteller eine
Garantie ein, diese schränkt die gesetzliche Gewährleistung – die für 24 Monate ab dem
Kaufdatum gilt - nicht ein. Garantiert wird die Mängelbeseitigung durch Reparatur oder Aus-
tausch nach Wahl des Herstellers.
Sollte eine Störung an Ihrem Gerät auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler
bzw. den Verkäufer. Dieser wird vor Ort das Gerät prüfen und den Kundenservice durch-
führen. Auch soweit Ansprüche aus der Herstellergarantie bestehen, werden diese nur
durch den Verkäufer abgewickelt.
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Kaufdatum.
Bedingungen:
1. Ein maschinell erstellter Original-Kaufbeleg liegt vor.
2. Das Gerät ist nur mit Original-Zubehör und Original-Ersatzteilen betrieben worden.
3. Die in der Gebrauchsanweisung erwähnten Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind
entsprechend ausgeführt worden.
4. Das Gerät wurde nicht geöffnet/zerlegt.
5. Bauteile, die einem gebrauchsbedingtem Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die
Garantie
6. Ausgewechselte Teile werden Eigentum des Herstellers.
7. Ausgeschlossen von der Garantie sind die Mängel, die durch unsachgemäße Installa-
tion, z.B. Nichtbeachtung der VDE-Vorschriften; unsachgemäße Aufstellung, z.B.
Nichtbeachtung der Einbau- oder Installationsvorschriften; äußere Einwirkung, z.B.
Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witte-
rungseinflüsse, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z.B. Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisungen verursacht wurden.
8. Eine gewerbliche oder gleichzustellende Nutzung, z.B. in Hotels, Pensionen, Gaststät-
ten, Arztpraxen oder Gemeinschaftsanlagen, gilt als eine nicht bestimmungsgemäße
Benutzung, die die Garantie ausschließt.
9. Die Mängelbeseitigung verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
10. Schadenersatzansprüche, auch hinsichtlich Folgeschäden, sind, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
11. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Erstkäufer zu und erlischt bei Wei-
terverkauf des Produktes durch den Erstkunden.
12. Die Garantie gilt für neue Produkte und nicht für Produkte, die als Gebrauchtgeräte
verkauft worden sind und nicht für B-Ware.
13. Die Garantie ist nicht übertragbar.
Diese Garantiezusage ist nur gültig innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Garantiebedingungen - Grundig - 09/2023
01-21-02