Comunello Liwin Manual De Instrucciones página 80

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  • ESPAÑOL, página 83
10. GARANTIE
a) Diese Garantie beschränkt sich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Falle des Verkaufs von
Gütern für den professionellen Gebrauch auf die Reparatur oder Auswechslung des von der Firma FRATELLI
COMUNELLO SPA als fehlerhaft anerkannten Produktbestandteiles durch gleichwertige regenerierte Produkte
(im Folgenden „Konventionalgarantie"); nicht in der Garantie enthalten sind die anfallenden Kosten für die
Reparatur- und Auswechslungsarbeiten des Materials (beispielsweise Lohnkosten, Materialmietkosten, usw.).
b) Die Anwendung der Regelung laut Artikel 1490-1495 des ital. Zivilgesetzbuches wird ausgeschlossen.
c) FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert die Funktionsfähigkeit der Produkte im Rahmen der im oberen Punkt
a) angegebenen Grenzen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer der Konventionalgarantie
36 (sechsunddreißig) Monate ab dem auf den Produkten stehenden Produktionsdatum. Die Garantie ist für
COMUNELLO nur dann wirksam und bindend, wenn das Produkt korrekt montiert und gewartet wird, in
Entsprechung der Installations- und Sicherheitsregeln, die in der von COMUNELLO gelieferten Dokumentation
aufgeführt bzw. auf der Website http://www.comunello.com/ corporate/general_conditions_sales/ zu finden sind.
d) Von der Garantie ausgeschlossen sind: Störungen oder Schäden, die vom Transport verursacht werden;
Störungen oder Schäden, die von Mängeln an der elektrischen Anlage beim Käufer des Produktes verursacht
werden und/oder durch Verwahrlosung, Nachlässigkeit, Unangemessenheit, anomalem Gebrauch dieser Anlage;
Störungen oder Schäden durch Verstellungen, die von unbefugtem Personal ausgeführt werden oder die sich
aus einer unkorrekten Benutzung/Installation ergeben (diesbezüglich wird mindestens alle sechs Monate eine
Systemwartung empfohlen), oder durch den Einsatz nicht originaler Ersatzteile; Fehler, die von chemischen
Mitteln und/oder Witterungserscheinungen verursacht werden. Die Garantie umfasst keine Kosten für
Verbrauchsmaterialien und der Firma COMUNELLO ist in jedem Fall die Bezahlung für den Eingriff beim Kunden
zu leisten, wenn sich dieser wegen nicht rechtsgültiger Garantie als zwecklos erweist, oder wenn der Kunde das
COMUNELLO-Produkt in nachlässiger, unvorsichtiger oder ungeschickter Weise verwendet hat, d.h. wenn eine
korrekte Benutzung des Produktes die Installation hätte vermeiden können.
e) Ausführungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Erhebung des Anspruchs auf die
Konventionalgarantie eine Kopie des Kaufdokuments (Steuerrechnung) bei COMUNELLO vorzulegen. Der Kunde
muss der Firma COMUNELLO den Fehler innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach seiner Feststellung
melden. Der Garantieanspruch ist innerhalb der Verjährungsfrist von 6 (sechs) Monaten ab seiner Feststellung
zu erheben. Die Produktbestandteile, für die eine Aktivierung der Konventionalgarantie gefordert wird, sind vom
Kunden an folgende Adresse zu senden: FRATELLI COMUNELLO SPA, Via Cassola 64, 36027 Rosà (Vicenza) Italien.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, Gewinneinbußen, sowie
Produktionsverluste und kann in jedem Fall als Entschädigung keine höheren Beträge verlangen als den
Wert der gelieferten Komponenten oder Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei Deckung durch die
Konventionalgarantie, alle Kosten für den Transport der zu reparierenden oder reparierten Produkte.
g) Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO betriebsextern ausgeführte Eingriff wird von der
Konventionalgarantie gedeckt.
h) Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen der Konventionalgarantie können von den
Vertragspartnern in ihren Handelsverträgen definiert werden.
i) Im Falle von Rechtsstreiten irgendwelcher Art ist das italienische Recht anzuwenden und der Gerichtsstand
ist Vicenza.
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