1. S
icherheitShinweiS
1.1 A
llgemeiner sicherheitstechnischer
weis
Diese Betriebsanleitung gilt für das Handstück WIG 7.
Nur qualifiziertes Personal darf das Handstück
handhaben.
Die dem Antrieb separat beigelegten Sicherheits-
hinweise sind zwingend zu beachten.
1.2 B
estimmungsgemässe
Das Handstück ist bestimmt zum Trennen,
Schruppen und Bürsten von Metall- und Stein-
werkstoffen ohne Verwendung von Wasser.
Das Handstück darf nur mit Schutzhaube und Zusatz-
handgriff betrieben werden!
Zum Trennen muss immer die Schutzhaube verwendet
werden. Lieferbar auf Anfrage.
1.3 n
icht Bestimmungsgemässe
Alle andern als unter Pkt. 1.2 beschriebenen Ver-
wendungen gelten als nicht bestimmungsgemäs-
se Verwendung und sind deshalb nicht zulässig.
1.4 e
inBAuerklärung
Hiermit erklärt der Hersteller Otto Suhner AG, Industrie-
strasse 10, CH-5242 Lupfig, der unvollständigen Maschi-
ne (Typ und Serien-Nr. siehe Rückseite) dass folgende
grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
nach Anhang I zur Anwendung kommen und eingehalten
werden: 1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.7, 1.3.8.1, 1.5.1,
1.5.4 und 1.6.1. Für die unvollständige Maschine wurde
eine technische Dokumentation nach Anhang VII der
Maschinenrichtlinie erstellt. Dokumentbevollmächtigter:
T. Fischer. Autorisierten Stellen wird auf begründetem Ver-
langen die technischen Dokumentationen in Papier- oder
elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese unvoll-
ständige Maschine darf nur dann in Betrieb genommen
werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in
welche die unvollständige Maschine eingebaut werden
soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ent-
spricht. CH-Lupfig, 10/2019. T. Fischer/Divisionsleiter
2. i
2.1 m
OntAgeAnleitung
stücks zu lesen.
Nur Handstücke, Wellen und Schleifwerkzeuge in ein-
wandfreiem Zustand verwenden.
12
h
-
in
V
erwendung
V
erwendung
(O
)
riginAl
nbetriebnahme
Die Kapitel 2 und 3 sind
zwingend vor der Inbe-
triebnahme
des
Hand-
Handstück nur bei ausgeschaltetem und stillstehendem
Antrieb auf die Welle montieren.
Schleifwerkzeug nur bei ausgeschaltetem und stillstehen-
dem Antrieb montieren.
Die für das Handstück bestimmten Schutzvorrichtungen
unbedingt verwenden.
Länderspezifische Vorgaben beachten.
2.1.1 m
/d
OntAge
emOntAge des
Arretierknopf drücken und Schlauchkupplung in die
Handstückbohrung einführen. Sicherstellen dass der Ar-
retierknopf eingerastet ist.
Demontage des Handstücks in umgekehrter Reihenfolge.
2.1.2 m
/d
OntAge
emOntAge der
Schutzhaube in die gewünschte Position drehen. Zur Fi-
xation muss die Schraube festgezogen werden.
Demontage der Schutzhaube in umgekehrter Reihenfol-
ge.
2.1.3 z
usAtzhAndgriff
Der Zusatzhandgriff muss link oder rechts am Getriebe-
h
Andstücks
s
chutzhAuBe