Umweltschutz / Wiederverwertbar
Die alten und bei einer regelmäßigen Wartung ersetzten
Teile (mechanische Teile, Batterie ...) müssen bei
spezialisierten Stellen abgegeben werden.
Das Fahrzeug muss an seinem Lebensende einer
zugelassenen Stelle übergeben werden, die sein
Recycling übernimmt.
In jedem Fall müssen die lokalen Gesetze eingehalten
werden.
Batterien enthalten gesundheitsschädliche
Stoffe. Sie müssen gemäß den gesetzlichen
Vorschriften entsorgt werden und dürfen auf
keinen Fall im Hausmüll landen.
Längere Stilllegung und Lagerung
Wenn das Fahrzeug für die Dauer von 1 Monat
oder länger nicht verwendet wird, wird empfohlen, die
folgenden Handlungen vorzunehmen:
Batterie
Im Falle einer längeren Stilllegung erfordert
das natürliche oder durch die Elektronik
des Fahrzeugs oder bestimmte Zubehörteile
ausgelöste Entladen der Batterie das
regelmässige Nachladen der Batterie.
• Die Batterie eingangs zu 100% laden (Der maximale
Ladestrom einer Batterie entspricht 1/10tel ihrer
Leistung).
• Ein Wartungsladegerät verwenden oder einmal
monatlich laden.
• Vor der erneuten Inbetriebnahme muss die Batterie
zu 100% geladen sein.
Bei Nichtbefolgen dieser Empfehlungen kann
eine Tiefenentladung der Batterie erfolgen, die
in diesem Fall eine Haftung des Herstellers
ausschliesst.
Fahrzeug
• Kraftstofftank leeren um die Ablagerung von
Kraftstoffresten zu verhindern.
• Schmiermittel auf die Metallteile des Fahrzeugs
aufsprühen, um Oxidieren zu verhindern.
• Das Fahrzeug an einem vor Feuchtigkeit geschützten
Ort abstellen.
Wiederinbetriebnahme
Nach längerem Stillstand des Fahrzeugs wird eine
Generalüberprüfung des Fahrzeugs durch einen
Vertragshändler empfohlen.
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