4.1. Allgemeine Hin-
weise
•
Das Gerät darf nicht in der Nähe
von brennbaren Materialien oder
an feuer- oder explosionsgefähr-
deten Orten aufgestellt werden.
•
Der Anschluß an Abgasrohre für
Warmluft ist nicht gestattet.
•
In dem Raum, in dem das Gerät
aufgestellt ist, muß eine ausrei-
chende Belüftung gewährleistet
sein. Dies ist der Fall, wenn der
Luftaustausch in einer Stunde
dem 2,5 fachen des Raumvolu-
mens entspricht. Um dies zu
erreichen, müssen, falls notwen-
dig, eine Zuluftöffnung unten
und eine Abluftöffnung oben mit
einer freien Fläche von jeweils
mindestens 0,01 m
2
/kW vorge-
sehen werden. Bei Einsatz des
Gerätes im Baugewerbe und in
der Landwirtschaft müssen die
in den jeweiligen Bereichen
geltenden Sicherheitsvorschrif-
ten eingehalten werden. Es
müssen insbesondere die fol-
genden Sicherheitsabstände
von brennbaren Materialien oder
Komponenten sichergestellt
werden:
Seitlich:
Luftansaugseite:
Oben:
Luftausblasseite:
4. Aufstellrichtlinien
•
Im Aufstellungsraum müssen
Decke und Fußboden aus feuer-
hemmenden Materialien beste-
hen und den geltenden Feuer-
schutzrichtlinien entsprechen.
•
Die Ansaug- und Ausblasöffnun-
gen dürfen auf keinen Fall ver-
engt werden, auch nicht teilwei-
se.
4.2. Aufstellung im
Baugewerbe und in der
Landwirtschaft.
•
Das Gerät darf nur von Perso-
nen in Betrieb gesetzt werden,
die im Umgang mit der Vorrich-
tung unterwiesen worden sind.
Hierbei muß die vom Hersteller
gelieferte Bedienungsanleitung
beachtet werden.
•
Das Gerät muß so aufgestellt
werden, daß das Personal kei-
nen Gefahren durch die Abgase
oder den Warmluftstrom ausge-
stetzt ist, und so, daß keine
Brandgefahr besteht. Brand-
schutzabstände einhalten.
•
Wird das Gerät in geschlosse-
nen Räumen betrieben, muß
eine gute Belüftung gewährlei-
stet werden. Dies ist der Fall,
0,60 m
wenn eine maximale Nominal-
0,60 m
1,50 m
heizleistung von 0,033 kW/m
3,00 m
Bezug auf das Raumvolumen
abgegeben wird und eine kon-
stante und natürliche Luftzirkula-
tion miitels Türen und Fenster
existiert.
•
Liegen die Werte für die maxi-
male Konzentration gesund-
heitsschädlicher Stoffe in der
Atemluft innerhalb der gesetz-
lich zulässigen Werte, und ist
der Prozentanteil von O
oder gleich 17%, besteht keine
Gesundheitsgefährdung durch
übermäßige Konzentration ge-
sundheitsschädlicher Substan-
zen in der Atemluft.
•
Das Gerät darf nicht in feuer-
oder explosionsgefährdeten
Räumen aufgestellt werden.
•
Das Gerät muß standsicher
aufgestellt werden.
Kontrollen
•
Das Gerät sollte unter Zugrun-
delegung der Arbeitsbedingun-
gen, im Durchschnitt minde-
stens einmal jährlich, von einem
Fachmann überprüft werden.
•
Die mit der Bedienung des Ge-
rätes beauftragten Personen
müssen vor Inbetriebnahme
sicherstellen, daß keine augen-
fällige Nichtbeachtung der Be-
dienungsanleitung, der Sicher-
3
in
heits- und Schutzvorschriften
vorliegt.
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