Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Arbeitsplattform ist ein mobiles Arbeitsmittel,
welches an verschiedensten Orten eingesetzt werden
kann. Damit können Arbeiten geringen Umfangs
in Höhen durchgeführt werden, bei denen die Ver-
wendung anderer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig
ist (siehe Betriebsmittelsicherheitsverordnung). Die
Arbeitsplattform darf nur wie in dieser Betriebs-
anleitung beschrieben verwendet werden, jede
andere Verwendung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß. Für Schäden, die durch nicht bestimmungs-
gemäßen Gebrauch entstanden sind, wird keine
Haftung übernommen. Veränderungen an dem Tritt,
die nicht vom Hersteller autorisiert sind, führen zum
Erlöschen der Garantie und Gewährleistung.
Sicherheitshinweise für Leitern und
Tritte (Arbeitsplattformen)
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Bei der Benutzung dieses Tritts besteht die Ge-
fahr des Ab- bzw. Umstürzens. Dadurch können
Personen verletzt und Gegenstände beschädigt
werden.
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Die maximal zulässige Belastbarkeit darf nicht
überschritten werden.
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Der Tritt sollte auf dem Boden liegend aufgeklappt
werden und nicht in der Benutzungs-Position.
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Der Tritt muss auf einem ebenen, waagrechten
und unbeweglichen Untergrund aufgestellt
werden.
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Tritte dürfen nicht auf rutschige oder ver-
unreinigte Flächen gestellt werden.
•
Sichtprüfung durchführen: Prüfen Sie den Tritt
nach der Lieferung und vor jeder Benutzung auf
Beschädigungen. Ein beschädigter Tritt darf nicht
verwendet werden.
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Sperreinrichtungen müssen vor der Benutzung
vollständig gesichert werden.
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Stellen Sie vor der Nutzung des Tritts sicher, dass
die Gelenke verriegelt sind.
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Achten Sie darauf, dass beim Aufstellen des
Tritts mögliche Kollisionen mit z.B. Fußgängern,
Fahrzeugen oder Türen vermieden werden. Türen
(jedoch nicht Notausgänge) und Fenster im
Arbeitsbereich möglichst verriegeln.
•
Stellen Sie sicher, dass der Tritt für den jeweiligen
Einsatz geeignet ist.
•
Benutzen Sie den Tritt nicht, wenn er verunreinigt
ist. (z.B. durch nasse Farbe, Schmutz, Öl oder
Schnee)
•
Tritt vor dem Gebrauch vollständig öffnen und
durch Sicherungsbügel feststellen.
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Nicht mit abgewendetem Gesicht auf oder ab-
steigen.
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Beim Aufsteigen, Absteigen und Arbeiten am Tritt
sicher festhalten ggf. zusätzliche Sicherheitsvor-
kehrungen treffen.
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Nehmen Sie niemals Veränderungen an der
Konstruktion des Trittes vor.
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Seitliches Hinauslehnen verboten!
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Stehen Sie beim Arbeiten immer mittig mit beiden
Beinen auf der Plattform!
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Vermeiden Sie Arbeiten, die eine seitliche Be-
lastung beim Tritt bewirken, wie z. B. seitliches
Bohren durch feste Werkstoffe.
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Sorgen Sie für einen sicheren Stand des Tritts
durch eine korrekte Ausrichtung.
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Nur eine Person darf sich auf dem Tritt befinden.
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Darf nicht zum Aufsteigen auf eine andere Ebene
benutzt werden.
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Tritt nicht als Überbrückung benutzen.
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Nur für leichte Arbeiten von kurzer Dauer be-
nutzen.
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Alle durch elektrische Betriebsmittel im Arbeits-
bereich gegebenen Risiken feststellen, z.B. Hoch-
spannungs-Freileitungen oder andere freiliegende
elektrische Betriebsmittel. Tritt bei bestehenden
Risiken durch elektrischen Strom nicht verwenden.
•
Nutzen Sie für unvermeidbare Arbeiten unter
elektrischer Spannung nichtleitende Tritte.
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Nicht im Freien bei ungünstigen Wetter-
bedingungen z. B. starkem Wind benutzen.
•
Bei der Verwendung im Freien Vorsichtsmaß-
nahmen gegenüber Wind ergreifen.
•
Treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen, damit keine
Kinder auf dem Tritt spielen.
•
Nicht mit ungeeignetem Schuhwerk benutzen.
•
Arbeiten Sie nicht zu lange ohne regelmäßige
Unterbrechungen auf dem Tritt. Müdigkeit ge-
fährdet einen sicheren Gebrauch.
•
Tragen Sie bei der Nutzung keine Ausrüstung, die
schwer oder unhandlich ist.
•
Bewegen Sie den Tritt nicht während Sie darauf
stehen.
•
Den Tritt im Fall von körperlichen Ein-
schränkungen nicht benutzen. Bestimmte
gesundheitliche Gegebenheiten, Medikamenten-
einnahme, Alkohol- oder Drogenmissbrauch
können bei der Benutzung zu einer Gefährdung
der Sicherheit führen.
•
Tritte nicht in Transportposition belasten.
•
Ein Tritt darf niemals von oben in eine neue
Stellung gebracht werden.
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Nur für den Hausgebrauch geeignet und nicht für
den gewerblichen Einsatz.
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Im Rahmen einer fachgerechten Benutzung muss
eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der
Rechtsvorschriften im Land der Benutzung durch-
geführt werden.
DEUTSCH
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