Kundendienst und Anwendungsberatung
Der Kundendienst beantwortet Ihre Fragen zu Reparatur und
Wartung Ihres Produkts sowie zu Ersatzteilen. Explosions-
zeichnungen und Informationen zu Ersatzteilen finden Sie
auch unter: www.bosch-pt.com
Das Bosch-Anwendungsberatungs-Team hilft Ihnen gerne
bei Fragen zu unseren Produkten und deren Zubehör.
Geben Sie bei allen Rückfragen und Ersatzteilbestellungen
bitte unbedingt die 10-stellige Sachnummer laut Typen-
schild des Produkts an.
Deutschland
Robert Bosch Power Tools GmbH
Servicezentrum Elektrowerkzeuge
Zur Luhne 2
37589 Kalefeld – Willershausen
Kundendienst: Tel.: (0711) 400 40 460
Unter www.bosch-pt.de können Sie online Ersatzteile be-
stellen oder Reparaturen anmelden.
Anwendungsberatung:
Tel.: (0711) 400 40 460
Fax: (0711) 400 40 462
Weitere Serviceadressen finden Sie unter:
www.bosch-pt.com/serviceaddresses
Transport
Die empfohlenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforde-
rungen des Gefahrgutrechts. Die Akkus können durch den
Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert
werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spediti-
on) sind besondere Anforderungen an Verpackung und
Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vorbereitung
des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen
werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt
ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den Ak-
ku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte be-
achten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften.
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Akkus, Zubehör und Verpa-
ckungen sollen einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge und Akkus/Batte-
rien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elek-
tro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in natio-
nales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektro-
Bosch Power Tools
werkzeuge und gemäß der europäischen Richtlinie
2006/66/EG müssen defekte oder verbrauchte Akkus/Bat-
terien getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wie-
derverwendung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro- und Elektro-
nikaltgeräte aufgrund des möglichen Vorhandenseins ge-
fährlicher Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit haben.
Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für
private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Ver-
treiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten ver-
pflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektro-
nikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber von Le-
bensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elek-
tro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereit-
stellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikge-
räts an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abga-
be oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe er-
folgt: In diesem Fall ist die Abholung des Altgeräts für
den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzel-
handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu un-
entgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ge-
knüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das
neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer über die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung
des Altgeräts zu informieren und den Endnutzer nach seiner
Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des neuen Ge-
räts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkom-
munikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen
oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens
800 m² betragen, wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüber-
träger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindes-
tens einer äußeren Abmessung über 50 cm) beschränkt ist.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Ver-
treiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Ent-
fernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt
auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein
neues Gerät zu kaufen.
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1 609 92A 854 | (14.09.2022)