3. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist für das Auffangen von gebrauchten Betriebsflüssigkeiten mit
niedriger Viskosität (dünnflüssigen) aus Fahrzeugen und anderen Maschinen
bestimmt.
Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der
Anwender.