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Entkalken
Kalkablagerungen beeinträchtigen nicht nur die Qualität des Kaffees und des Wassers, sondern
sie führen auch zu Energieverlusten und verkürzen die Lebensdauer des Gerätes. Je dicker eine
Kalkschicht ist, umso schwerer lässt sie sich wieder entfernen.
Wir empfehlen deshalb Kalkablagerungen entsprechend der Wasserqualität in der Gegend und
der Häufi gkeit der Verwendung regelmäßig (ca. alle 2 – 6 Wochen) mit einem Entkalkungsmittel
zu entfernen.
Erste Anzeichen, dass eine Entkalkung notwendig ist, sind starke Dampfentwicklung und ver-
langsamtes Brühen des Kaffees.
Zur Entkalkung empfehlen wir das BEEM Premium Entkalker Konzentrat. Das effi ziente und
lebensmittelsichere sowie umweltschonende BEEM Premium Entkalker Konzentrat ist im aus-
gewählten Fachhandel, über unsere Homepage www.beem.de oder auf Anfrage bei unserem
Kundenservice erhältlich.
Entkalken mit dem BEEM Premium Entkalker Konzentrat
1. Befülle den Wassertank (h) bis zur MAX-Markierung mit einer Konzentrat-Wasser-Lösung
von maximal 1:20 (Ein Teil Konzentrat und 20 Teile Wasser).
2. Schalte das Gerät ein, indem Du die Taste
leuchtet und die Kontrollleuchte
3. Setze den Siebträger (d) in das Gerät ein (siehe Kapitel „Bedienung und Betrieb" – „Sieb-
träger in das Gerät einsetzen").
4. Stelle ein geeignetes Gefäß unter den Siebträger.
5. Starte den Brühvorgang, sobald die Kontrollleuchte
drückst. Das Gerät startet den Brühvorgang und Wasser läuft durch den Siebträger in die Tasse.
6. Lass etwa ein Drittel der Lösung durchlaufen und drücke dann erneut die Taste
7. Lass die Entkalkungslösung einige Zeit einwirken.
8. Drücke die Taste
9. Spüle den Wassertank gründlich aus und lass zum Spülen des Gerätes zwei Tankfüllungen
klares Wasser durchlaufen.
10. Spüle alle abnehmbaren Teile gründlich mit klarem Wasser ab. Jetzt ist das Gerät entkalkt
und wieder einsatzbereit.
blinkt. Das Gerät beginnt mit dem Heizvorgang.
nach ca. 30 Minuten erneut und lass die restliche Lösung durchlaufen.
(11) drückst. Die Betriebsleuchte
leuchtet, indem Du die Taste
DE
(10)
(2)
.