14. EU-Konformitätsinformation
Hiermit erklärt die MEDION AG, dass sich dieses Gerät in Übereinstim-
mung mit den grundlegenden Anforderungen und den übrigen ein-
schlägigen Bestimmungen befindet:
•
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
•
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
•
Öko-Design Richtlinie 2009/125/EG
•
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.
15. Ersatzteile
Wenn Sie Ersatzteile nachbestellen möchten, besuchen Sie unseren
MEDIONServiceshop unter https://www.medion.com/medionserviceshop.
Dort finden Sie alle passenden Informationen zu Ihrem Produkt.
16. Allgemeine Garantiebedingungen
16.1. Allgemeines
Die Laufzeit der Garantie beträgt 24 Monate und beginnt am Tag des Kaufs des Pro-
duktes. Die Garantie bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die
bei normaler Verwendung auftreten können.
Bitte bewahren Sie den originalen Kaufnachweis gut auf. Der Garantiegeber behält
sich vor, eine Garantiereparatur oder eine Garantiebestätigung zu verweigern, wenn
dieser Nachweis nicht erbracht werden kann.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät im Falle einer notwendigen Einsendung trans-
portsicher verpackt ist. Sofern nichts anderes vermerkt ist, tragen sie die Kosten der
Einsendung sowie das Transportrisiko. Für zusätzlich eingesendete Materialien, die
nicht zum ursprünglichen Lieferumfang des Produktes gehören, übernimmt der Ga-
rantiegeber keine Haftung.
Bitte überlassen Sie dem Garantiegeber mit dem Gerät eine möglichst detaillierte
Fehlerbeschreibung. Zur Geltendmachung ihrer Ansprüche bzw. vor Einsendung,
kontaktieren sie bitte die Hotline des Garantiegebers oder das Service Portal. Sie er-
halten dort Informationen über die weiteren Schritte.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsan-
sprüche und unterliegt dem geltenden Recht des Landes, in dem der Ersterwerb
des Produktes durch den Endkunden erfolgte.
16.1.1. Umfang
Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an ihrem Produkt gewähr-
leistet der Garantiegeber mit dieser Garantie die Reparatur oder den Ersatz des Pro-
duktes. Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte obliegt dem
Garantiegeber. Insoweit kann dieser nach eigenem Ermessen entscheiden, das zur
Garantiereparatur eingesendete Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher
DE
FR
NL
ES
IT
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