8. Erweitere Garantie
Der Hersteller die Gebläse SR 500/SR 500 EX und
SR 700, Sundström Safety AB, garantiert dem
Endanwender das Recht, innerhalb von 60 Monaten
oder 5000 Betriebsstunden ab Kaufdatum – je
nachdem, welches zuerst eintrifft – die kostenlose
Beseitigung von Mängeln, die auf Konstruktions-,
Material-oder Herstellungsfehlern beruhen. Die
erweiterte Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß
oder bei Geräten, die geändert, unsachgemäß
behandelt, äußerer Gewalt ausgesetzt, von nicht
autorisierten Personen repariert oder gewartet oder die
entgegen Warnung, Einschränkung, Empfehlung oder
sonstigen Anweisungen verwendet wurden. Aus diesen
geht unter anderem hervor, dass das Gebläse während
des Betriebs mit einem vom Hersteller empfohlenen
Originalfilter versehen sein muss, d.h. mit Sundströms
Partikelfilter SR 510, Partikelfilter SR 710 oder einem
Gasfilter in Kombination mit Partikelfilter SR 510. Die
Garantie gilt nicht für Batterie/Batterieladegerät oder für
Headtops und anderes Zubehör.
Garantieservice
Die erweiterte Garantie gilt nur unter der Bedingung,
dass von einem vom Hersteller autorisierten
Servicepartner oder vom Hersteller selbst ein
Garantieservice ausgeführt wird. Dieser Service muss
12 und 24 Monate nach Kaufdatum erfolgen. Der
Hersteller oder die Verkaufsstelle muss rechtzeitig vor
dem Zeitpunkt des gewünschten Garantieservices für
Information über Vorgehensweise, Umfang der
Servicearbeiten, Lieferadresse etc. kontaktiert werden.
Diejenigen, die ihre Möglichkeit zur kostenlosen
Reparatur im Einklang mit dieser Garantie ausnutzen
möchten, schicken das Produkt in seiner Originalver-
packung mit bezahlter Fracht zusammen mit einer
schriftlichen Beschreibung des Fehlers an die Anschrift
des Herstellers. Unterlagen, die Kaufdatum, Ver-
kaufsstelle und ausgeführten Garantieservice
bestätigen, sind mitzuschicken. Für Produkte, an
denen kein Garantieservice gemäß oben ausgeführt
wurde und die daher nicht von der erweiterten Garantie
umfasst werden, gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten
nach Kaufdatum oder, falls gesetzlich festgelegt, eine
längere Garantiezeit.
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9. Verbrauchte Produkte
Identifizierung von Gefahrstoffen
Die Produkte enthalten keine Gefahrstoffe.
Umgang mit verschlissenen Produkten
Der Akku sollte aus dem Gebläse entnommen und als
Batteriemüll entsorgt werden. Eine verbrauchte Batterie
kann dem Händler oder einem Recyclingzentrum
kostenlos übergeben werden. Die Gebläseeinheit wird
als Elektroschrott gesondert entsorgt. Das Ladegerät
wird als Elektroschrott entsorgt. Gemäß den vor Ort
geltenden Vorschriften zu recyceln. Ein ordnungs-
gemäßes Recycling von Produkten trägt zum
effizienten Umgang mit Materialressourcen bei und
reduziert das Risiko der Verbreitung von Gefahrstoffen.