Lagerung
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
■
Lithium-Ionen-Akkus nur im unbeschädigtem
Zustand transportieren bzw. versenden!
■
Zum Transport des Akkus ausschließlich den
Original-Karton oder einen geeigneten Ge-
fahrgutkarton (nicht erforderlich bei Akkus mit
weniger als 100 Wh Nennenergie) verwen-
den.
■
Offene Akkukontakte abkleben, um einen
Kurzschluss zu verhindern.
■
Den Akku innerhalb der Verpackung vor Ver-
rutschen sichern, um Beschädigungen am
Akku zu verhindern.
■
Die korrekte Kennzeichnung und Dokumen-
tation der Sendung beim Transport bzw. Ver-
sand (z. B. durch Paketdienst oder Spedition)
sicherstellen.
■
Sich vorab informieren, ob ein Transport mit
dem gewählten Dienstleister möglich ist, und
die Sendung anzeigen.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Gefahr-
gut-Fachmanns zur Vorbereitung des Versands.
Auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften beachten.
11 LAGERUNG
11.1 Gerät lagern
■
Nach jedem Gebrauch das Gerät und seine
Zubehörteile gründlich reinigen und – falls
vorhanden – alle Schutzabdeckungen anbrin-
gen.
■
Gerät an einem trockenen, abschließbaren
und frostsicheren Platz lagern.
■
Gerät außerhalb der Reichweite von Kindern
und unbefugten Personen aufbewahren.
Vor Betriebspausen, die länger als 30 Tage dau-
ern, folgende Arbeiten durchführen:
■
Schneidmesser reinigen und mit Rostschut-
zöl einsprühen.
■
Gerät gründlich reinigen und in einem trocke-
nen Raum aufbewahren.
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11.2 Akku und Ladegerät lagern
HINWEIS Beachten Sie für detaillierte Infor-
mationen die separaten Betriebsanleitungen zum
Akku und zum Ladegerät.
12 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
■
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
■
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
■
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
■
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
■
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
■
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für Informa-
tionen über deren Typ bzw. chemisches Sys-
tem beachten Sie die weiteren Angaben in-
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