D
8 - GARANTIE
Erweiterung der vertraglichen Garantie
Wir gewährleisten ab dem Kaufdatum eine Garantie
für unsere Produkte, deren Laufzeit auf dem Produkt
vermerkt ist (vertraglich verpflichtende Garantie für 2
Jahre + Erweiterung unserer vertraglichen Garan-
tie).Bei fehlendem Nachweis des Kaufdatums läuft
die Garantie ab dem Herstellungsdatum des Produkts
(siehe entsprechender Vermerk auf dem Produkt).
Beschränkungen der vertraglichen Gewährleis-
tungen
In den folgenden Fällen kommt die vertragliche
Gewährleistung nicht zum Tragen:
-Gewöhnliche
Verschleißteile:
Dichtungen,
me-
chanische Armaturen,
-Im Widerspruch zu den technischen Empfehlungen
genutzte Produkte,
-Missbräuchlich genutzte Produkte,
-Produkte, die nicht regelmäßig gewartet werden,
-Aufgrund von Nachlässigkeit, mangelnder Wartung,
fehlerhaftem oder unsachgemäßem Gebrauch bes-
chädigte Produkte (Stöße, Herunterfallen, Quetschen,
etc.),
-Ersatz einer Komponente aufgrund von deren Ver-
lust.
Inanspruchnahmebedingungen der Garantie
Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg auf (Rechnung bzw.
lesbaren Kassenbon). Er wird zur Geltendmachung der Ver-
tragsgarantie von Ihnen verlangt werden.
Ein unter Garantie stehendes Produkt, das bereits repariert
oder ausgetauscht wurde, behält seinen Garantieanspruch für
die restliche Garantielaufzeit und zu den ursprünglichen
Bedingungen der beim Kauf ausgestellten Vertragsgarantie.
Produkte, die zum Austausch durch ein neues Produkt
zurückgesandt werden, gehen in das Eigentum von HO-
ZELOCK-EXEL über.
Die Vertragsgarantie mit ihren oben genannten Bedingungen
ersetzt nicht die gesetzliche Garantie.
9 - CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit bescheinige ich, Philippe MAREY – Leiter der
Abteilung Qualitätssicherung - dass das Produkt
vom Typ: Bewässerungspumpe
Marke: HOZELOCK
Modell: Jet 3500/20 Automatic
Art.Nr.: 7610 1240
entsprechend sämtlicher einschlägiger Bestimmun-
gen der folgenden Richtlinien geplant, entwickelt und
hergestellt wurde:
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
Ausgestellt in Villefranche am 21/12/2017
13