Längsanschlag in Schleifbandebene verschieben.
– Zum Schleifen von Schrägen können Sie nach
Öffnen der Schraube (6.2) den Längsanschlag
schwenken. Die Skala (6.1) zeigt den eingestell-
ten Winkel an.
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Wartung und Pfl ege
Nach starker Abnutzung des Graphit-Belages der
Schleifunterlage (3.3) ist diese auszuwechseln.
Dazu löst man die 3 Zylinderschrauben (3.1) und
nimmt die Druckleiste (3.2) ab.
Für grobe Schleifarbeiten mit hoher Abtragsleis-
tung ist eine Schleifunterlage lieferbar.
Der Bandschleifer ist weitgehend wartungsfrei. Die
Schmierung der Wälzlager und des Getriebes ist
für die Lebensdauer der Maschine aus reichend.
Es empfi ehlt sich, gelegentlich die Lufteintritts-
und -austrittsöffnungen sowie den Staubansaug-
kanal bei stehender und laufender Maschine mit
Druckluft auszublasen, um ein Zusetzen der Öff-
nungen zu verhindern.
Die Spezialkohlen nützen sich nur bis auf eine
zulässige Restlänge ab. Danach erfolgt selbsttätig
Stromunterbrechung und Stillstand der Maschine.
Das Motorgehäuse darf nur durch eine autorisierte
Festool Servicewerkstätte geöffnet werden, weil
für die Montage Spezialkenntnisse erforderlich
sind.
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Zubehör
Die Bestellnummern für Zubehör und Werkzeuge
fi nden Sie in Ihrem Festool Katalog oder im Internet
unter „www.festool.com".
Schleifbänder
- Kunstharzgebundene X-Gewebebänder:
für anspruchsvollen Holzschliff, das Schleifen
von Bunt- und Leichtmetallen sowie Hartfaser-
platten, Eisen und Stahlblechen, Metall-Entgra-
tungsarbeiten.
- Combinationsbänder:
zum Entfernen von Anstrichen, Betonresten,
Schleifen von Gipsfl ächen.
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Entsorgung
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Haus-
müll! Führen Sie Gerät, Zubehör und Verpackung
einer umweltgerechten Wiederverwertung zu.
Beachten Sie dabei die geltenden nationalen
Vorschriften.
Nur EU: Gemäß Europäischer Richtlinie 2002/96/
EG müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge ge-
trennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
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Gewährleistung
Für unsere Geräte leisten wir auf Material- oder
Fertigungsfehler Gewährleistung gemäß den
länderspezifi schen gesetzlichen Bestimmungen,
mindestens jedoch 12 Monate. Innerhalb der
Staaten der EU beträgt die Gewährleistungszeit
24 Monate (Nachweis durch Rechnung oder
Lieferschein). Schäden, die insbesondere auf
natürliche Abnützung/Verschleiß, Überlastung,
unsachgemäße Behandlung bzw. durch den
Verwender verschuldete Schäden oder sonstige
Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung
zurückzuführen sind oder beim Kauf bekannt wa-
ren, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen. Ebenso ausgeschlossen bleiben Schäden, die
auf die Verwendung von nicht-original Zubehör
und Verbrauchmaterialien (z.B. Schleifteller)
zurückzuführen sind.
Beanstandungen können nur anerkannt werden,
wenn das Gerät unzerlegt an den Lieferanten oder
an eine autorisierte Festool-Kundendienstwerk-
stätte zurückgesendet wird. Bewahren Sie Bedie-
nungsanleitung, Sicherheitshinweise, Ersatzteil-
liste und Kaufbeleg gut auf. Im übrigen gelten die
jeweils aktuellen Gewährleistungsbedingungen
des Herstellers.
Anmerkung
Aufgrund der ständigen Forschungs- und Ent-
wicklungsarbeiten sind Änderungen der hierin
gemachten technischen Angaben vorbehalten.
REACh für Festool Produkte, deren Zubehör und
Verbrauchsmaterial:
REACh ist die seit 2007 in ganz Europa gültige Che-
mikalienverordnung. Wir als „nachgeschalteter
Anwender", also als Hersteller von Erzeugnissen
sind uns unserer Informationspfl icht unseren Kun-
den gegenüber bewusst. Um Sie immer auf dem
neuesten Stand halten zu können und über mögli-
che Stoffe der Kandidatenliste in unseren Erzeug-
nissen zu informieren, haben wir folgende Web-
site für Sie eingerichtet: www.festool.com/reach
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