6.6- Besondere Bedingungen für den Batterietransport
Für die in dem Werkzeug enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus gelten die Gefahrgutvorschriften.
Bei der Versandvorbereitung des Werkzeugs ist die Rücksprache mit einem Fachbetrieb für
Gefahrstoffe Pflicht.
Ferner sind die landes- bzw. ortsspezifischen Vorschriften zu beachten, die wahrscheinlich
detailliertere Bestimmungen vorsehen.
Pole müssen abgeklebt oder mit Klebeband zugeklebt werden. Die Akkus sind so zu verpacken, dass
sie in der Umverpackung nicht verrutschen können.
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