Entsorgung
Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist
dem zu beanstandenden Rauchwarnmelder der original
Kaufbeleg mit Kaufdatum und eine kurze schriftliche
Fehlerbeschreibung beizufügen.
Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel
feststellen, der beim Verkauf bereits vorhanden war,
wenden Sie sich innerhalb der ersten zwei Jahre bitte direkt
an Ihren Verkäufer.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik
Altgeräte EG Richtlinie 2012/19/EU – WEEE (Waste Electrical
and Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich
an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
Informationen zu Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte erhalten
Sie z.B. bei der örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung,
den örtlichen Müllentsorgungsunternehmen oder bei Ihrem
Händler.
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