5.9
Ladungssicherung
Die Sicherung von Maschinen erfolgt meist durch eine Kombination aus form- und kraft-
schlüssiger Ladungssicherung.
Die Maschine ist mit Spanngurten gegen Verrutschen und gegen Kippen an den Rädern (1)
und Befestigungsvorrichtungen (2) zu sichern.
Feststellbremse anziehen und Freilauf ausschalten.
Die Maschine kann Personen, Tiere und Gegenstände erschlagen.
•
Beim Verzurren auf Beschädigung an der Maschine achten.
•
Keine beschädigten Spanngurte verwenden.
•
Spanngurte nicht verdrehen.
•
Die zulässigen Bruchlasten der Spanngurte beachten.
•
Ladungssicherung Anbaugerät siehe in Bedienungsanleitung des Anbaugeräts.
5.10
Abschleppbetrieb
Die Maschine darf nicht abgeschleppt werden.
Die Maschine nur von Hand verschieben.
Nichteinhaltung dieser Vorschrift führt zur Zerstörung des Hydraulikantriebs.
5.11
Anhängerbetrieb
Der Anhängebetrieb ist nicht erlaubt.
Masch-Nr. ab CH 1001
1
Warnung
Achtung
2
DE
21