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7 Aufstellung/Einbau
7.1 Aufstellungsort
• Die Druckerhöhungsanlage in der technischen
Zentrale oder in einem trockenen, gut belüfteten
und frostsicheren, separaten und abschließbaren
Raum aufstellen (z.B. Forderung der Norm
DIN 1988).
• In dem Aufstellraum eine ausreichend bemessene
Bodenentwässerung (Kanalanschluss oder der-
gleichen) vorsehen.
• Es dürfen keine schädlichen Gase in den Raum
eindringen oder vorhanden sein.
• Für Wartungsarbeiten entsprechend ausreichend
Platz vorsehen. Die Hauptmaße sind dem beilie-
genden Aufstellungsplan zu entnehmen. Die
Anlage sollte von mindestens zwei Seiten frei
zugänglich sein.
• Zum Öffnen der Tür des Regelgerätes (links aus
Blickrichtung auf das Bedienteil) und für War-
tungsarbeiten im Regelgerät auf ausreichende
Bewegungsfreiheit achten (mindestens 1000 mm
- vgl. Fig. 14)
• Die Aufstellungsfläche muss waagerecht und plan
sein. Ein geringfügiger Höhenausgleich zur Stand-
sicherung ist durch die Schwingungsdämpfer im
Grundrahmen möglich. Falls notwendig hierzu die
Kontermutter lösen und den entsprechenden
Schwingungsdämpfer etwas heraus drehen.
Anschließend die Kontermutter wieder fixieren.
• Die Anlage ist für eine maximale Umgebungstem-
peratur von +0 °C bis 40 °C bei relativer Luft-
feuchtigkeit von 50 % ausgelegt.
• Von einer Aufstellung und Betrieb in der Nähe von
Wohn- und Schlafräumen wird abgeraten.
• Zur Vermeidung der Übertragung von Körperschall
und zur spannungsfreien Verbindung mit den vor
und nachgestellten Rohrleitungen sollten Kom-
pensatoren (Fig. 9 - B) mit Längenbegrenzern
oder flexible Anschlussleitungen (Fig. 10 – B) ver-
wendet werden!
7.2 Montage
7.2.1 Fundament/Untergrund
Die Bauweise der Druckerhöhungsanlage ermög-
licht eine Aufstellung auf plan betoniertem Boden.
Durch die Lagerung des Grundrahmens auf höhe-
neinstellbaren Schwingungsdämpfern ist eine
Körperschallisolierung gegenüber dem Baukörper
gegeben.
HINWEIS!
Eventuell sind die Schwingungsdämpfer aus
transporttechnischen Gründen bei Auslieferung
nicht montiert. Vor dem Aufstellen der Drucker-
höhungsanlage sicherstellen, dass alle Schwin-
gungsdämpfer montiert sind, und mittels der
Gewindemutter gekontert sind. (siehe auch Fig. 9)
Bitte beachten:
Bei zusätzlicher bauseitiger Befestigung am
Boden müssen geeignete Maßnahmen zur Ver-
meidung der Körperschallübertragung getroffen
werden.
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7.2.2 Hydraulischer Anschluss und Rohrleitungen
Bei Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz
müssen die Anforderungen der örtlich zuständi-
gen Wasserversorgungs-Unternehmen beachtet
werden.
Der Anschluss der Anlage ist erst nach Abschluss
aller Schweiß- und Lötarbeiten und der erforderli-
chen Spülung und ggf. Desinfektion des Rohrsys-
tems und der angelieferten
Druckerhöhungsanlage vorzunehmen (siehe
Punkt 7.2.3).
Die bauseitigen Rohrleitungen sind unbedingt
spannungsfrei zu installieren. Dazu sind Kompen-
satoren mit Längenbegrenzung oder flexible
Anschlussleitungen zu empfehlen, um ein Ver-
spannen der Rohrverbindungen zu vermeiden und
eine Übertragung von Anlagenschwingungen auf
die Gebäudeinstallation zu minimieren. Fixierun-
gen der Rohrleitungen sind nicht an den Verroh-
rungen der Druckerhöhungsanlage zu befestigen,
um eine Übertragung von Körperschall auf den
Baukörper zu vermeiden (Beispiel, siehe
Fig. 9; 10 - C).
Der Anschluss erfolgt je nach örtlichen Gegeben-
heiten wahlweise rechts oder links der Anlage.
Bereits vormontierte Blindflansche oder Gewinde-
kappen müssen eventuell umgesetzt werden.
Den Strömungswiderstand der Saugleitung so
gering wie möglich halten (d.h. kurze Leitung,
wenig Krümmer, ausreichend große Absperrarma-
turen), anderenfalls kann bei großen Volumen-
strömen durch hohe Druckverluste der
Wassermangelschutz ansprechen. (NPSH der
Pumpe beachten, Druckverluste und Kavitation
vermeiden).
HINWEIS!
Bei Anlagen mit Verkleidung wird empfohlen,
diese vor dem Anschließen zu entfernen und nach
Beendigung aller Montage und Einstellarbeiten
wieder anzubauen (siehe hierzu Fig. 11a und 11b).
7.2.3 Hygiene (TrinkwV 2001)
Die zur Verfügung gestellte Druckerhöhungsan-
lage entspricht den gültigen Regeln der Technik,
speziell der DIN1988 und ist auf einwandfreie
Funktion im Werk geprüft worden. Bitte berück-
sichtigen, dass bei Einsatz im Trinkwasserbereich
das Gesamtsystem Trinkwasserversorgung in
hygienisch einwandfreiem Zustand dem Betreiber
zu übergeben ist.
Dazu auch die entsprechenden Vorgaben in der
DIN 1988 Teil 2 Abschnitt 11.2 und die Kommen-
tare zur DIN beachten. Dies schließt nach TwVO
§ 5. Absatz 4 mikrobiologische Anforderungen,
notwendigerweise das Spülen bzw. unter
Umständen auch das Desinfizieren mit ein. Die
einzuhaltenden Grenzwerte sind der TwVO § 5 zu
entnehmen.
WARNUNG! Verunreinigtes Trinkwasser gefähr-
det die Gesundheit!
Eine Leitungs- und Anlagenspülung vermindert
das Risiko der Qualitätsbeeinträchtigung des
Trinkwassers!
WILO SE 08/2018